• FAQ – Lösungen durch Mediation

    Streit in der Erbengemeinschaft

Streit in der Erbengemeinschaft – Lösungen durch Mediation

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wenn sich Miterben uneinig sind, kann das den gesamten Prozess rund um die Immobilie blockieren. Emotionale Spannungen, unterschiedliche Vorstellungen und fehlende Kommunikation führen schnell zu Konflikten – mit weitreichenden Folgen.

Diese Seite zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, Streit zu lösen, bevor er eskaliert. Von der Vermittlung durch neutrale Dritte über den Ablauf einer Mediation bis zur Rolle juristischer Beratung: Hier erhalten Sie praktische Einblicke und konkrete Handlungsempfehlungen.

Unser Ziel: Konflikte vermeiden, Lösungen ermöglichen – fair, respektvoll und rechtssicher.

Kommt es in der Erbengemeinschaft zu Uneinigkeit, blockiert das oft alle weiteren Schritte – besonders beim Immobilienverkauf. Da Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können, entsteht schnell Stillstand. Wichtig ist: Ruhe bewahren, nicht eskalieren lassen und frühzeitig nach einem gemeinsamen Lösungsweg suchen.

Ja – und das ist in vielen Fällen sogar dringend zu empfehlen. Wenn Gespräche innerhalb der Erbengemeinschaft nicht mehr zielführend sind, kann eine außenstehende Person helfen, die festgefahrenen Positionen aufzubrechen. Das kann ein Mediator, ein Anwalt mit Erfahrung im Erbrecht oder auch ein spezialisierter Makler sein.

Eine Mediation ist ein strukturiertes Vermittlungsverfahren, bei dem alle Parteien freiwillig teilnehmen. Ziel ist es, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden – ohne Gericht. Besonders bei Erbstreitigkeiten rund um Immobilien ist Mediation oft der effektivere Weg, da emotionale und sachliche Ebenen berücksichtigt werden.

Zunächst wird gemeinsam mit dem Mediator geklärt, worum es konkret geht – also z. B. um Nutzung, Verkauf oder Verteilung der Immobilie. Danach erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzustellen. Der Mediator sorgt dafür, dass keine Partei dominiert und dass am Ende ein fairer Kompromiss steht, der schriftlich festgehalten wird.

Sobald rechtliche Unsicherheiten bestehen – etwa bei der Auslegung des Testaments, der Erbquote oder bei drohender Teilungsversteigerung – sollte juristischer Rat eingeholt werden. Auch wenn ein Miterbe blockiert oder eigenmächtig handelt, ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen.

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