Immobilie gemeinsam verkaufen – so gelingt die Einigung
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ein geerbtes Haus gemeinsam zu verkaufen, ist oft eine Herausforderung.
Diese Seite gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Immobilienverkauf aus einer Erbengemeinschaft. Sie erfahren, wie der Verkauf rechtlich funktioniert, was bei Uneinigkeit zu beachten ist und wie der Erlös aufgeteilt wird.
Denn nur mit Einigkeit und guter Vorbereitung lässt sich ein geerbtes Objekt erfolgreich verkaufen – ohne Streit, Verzögerungen oder rechtliche Fallstricke.
Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt – klar, verständlich und aus Erfahrung.
Können wir das Haus einfach gemeinsam verkaufen?
Ja, grundsätzlich kann eine Erbengemeinschaft eine geerbte Immobilie gemeinsam verkaufen – aber nur, wenn alle Miterben zustimmen. Es reicht nicht, wenn die Mehrheit dafür ist. Der Verkauf erfordert Einstimmigkeit, da es sich bei der Erbengemeinschaft um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft handelt. Das bedeutet: Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
Was ist, wenn sich einer querstellt?
Wenn ein Miterbe den Verkauf blockiert oder sich weigert, mitzuwirken, ist das für die anderen Erben oft sehr belastend. In solchen Fällen bleibt oft nur die Möglichkeit der Teilungsversteigerung, also ein gerichtlich angeordneter Verkauf. Diese Variante ist jedoch in der Regel wirtschaftlich nachteilig und emotional belastend.
Wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt?
Der Verkaufserlös wird entsprechend der Erbanteile aufgeteilt, die sich entweder aus dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge ergeben. Gibt es vorab getroffene Vereinbarungen, wie etwa Ausgleichszahlungen oder Abzüge für vorfinanzierte Reparaturen, sollten diese dokumentiert und rechtlich geprüft werden.
Wie läuft der Verkaufsprozess ab?
Der Ablauf ähnelt dem klassischen Immobilienverkauf, hat aber besondere Anforderungen: Die Erbengemeinschaft muss geschlossen auftreten, es muss ein gemeinsamer Ansprechpartner benannt werden, und sämtliche Verkaufsdokumente (z. B. der notarielle Kaufvertrag) müssen von allen Erben unterzeichnet werden.
Brauchen wir einen Notar?
Ja – ein Immobilienverkauf in Deutschland ist ohne Notar nicht möglich. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar sorgt für rechtssichere Abläufe, prüft die Erbennachweise und kümmert sich um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Gerade bei Erbengemeinschaften ist eine professionelle Vorbereitung unerlässlich.