Immobilie geerbt – die ersten Schritte nach dem Erbfall
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Diese Seite hilft Ihnen dabei, die ersten wichtigen Schritte nach dem Erbfall zu verstehen. Wir erklären, worauf es jetzt ankommt: vom Umgang mit laufenden Kosten über die Frage der Erbschaftsannahme bis hin zur möglichen Überschuldung einer Immobilie.
Ganz gleich, ob Sie selbst betroffen sind oder Teil einer Erbengemeinschaft – wir geben Ihnen Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen.
Welche Schritte muss ich unternehmen, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?
Welche Schritte muss ich unternehmen, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie das Erbe überhaupt antreten möchten – dazu haben Sie in der Regel sechs Wochen Zeit. Anschließend geht es darum, einen Erbschein zu beantragen (sofern kein notarielles Testament vorliegt) und die Umschreibung im Grundbuch zu veranlassen. Außerdem sollten Sie sich einen Überblick über den Zustand und den Wert der Immobilie verschaffen – am besten mithilfe eines Experten. So schaffen Sie eine solide Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
Was passiert mit laufenden Kosten?
Was passiert mit laufenden Kosten?
Mit dem Tod des Eigentümers gehen alle Rechte und Pflichten auf die Erben über – auch die laufenden Kosten der Immobilie. Das betrifft etwa Grundsteuer, Versicherungen, Kredite oder Hausgeld bei Eigentumswohnungen. Diese Zahlungen müssen von der Erbengemeinschaft oder dem Alleinerben weitergeführt werden – auch dann, wenn noch nicht klar ist, ob das Erbe angenommen wird. Daher ist es wichtig, möglichst früh für klare Verhältnisse zu sorgen.
Was ist, wenn einer der Erben im Haus wohnt?
Was ist, wenn einer der Erben im Haus wohnt?
Wenn ein Miterbe bereits in der Immobilie lebt oder dort einziehen möchte, kann das für die Erbengemeinschaft zur Herausforderung werden. Grundsätzlich ist die Nutzung durch einen Miterben möglich – allerdings nur mit Zustimmung der anderen. Ohne Einigung kann es zu Streit oder zu einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung kommen. Wichtig ist eine frühzeitige Abstimmung und ggf. eine schriftliche Vereinbarung, um Konflikte zu vermeiden.
Muss ich das Erbe annehmen?
Muss ich das Erbe annehmen?
Nein. Sie haben das Recht, ein Erbe auszuschlagen – insbesondere dann, wenn Schulden, Pflichten oder Konflikte überwiegen. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und der Erbenstellung (bei Aufenthalt im Ausland: sechs Monate). Eine Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden. Wer zögert oder nichts unternimmt, gilt automatisch als Erbe – mit allen Rechten und Pflichten.
Was tun, wenn die Immobilie überschuldet ist?
Was tun, wenn die Immobilie überschuldet ist?
Wenn die Immobilie mit Hypotheken, Grundschulden oder Sanierungsstau belastet ist, lohnt sich eine genaue Prüfung: Liegt der Wert der Verbindlichkeiten über dem Immobilienwert, kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein. Alternativ kann ein Verkauf geprüft werden, um Schulden zu tilgen. In jedem Fall empfiehlt sich eine unabhängige Wertermittlung und – bei Unsicherheiten – die Beratung durch einen Experten oder Fachanwalt für Erbrecht.