ABG

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB für Auftraggeber

Vorbemerkung:

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, denen wir uns verpflichtet haben. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unser Erfolgshonorar ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Wir sind jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund unseres Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung.

Die Höhe der für unsere Tätigkeit geschuldeten Erfolgshonorar ermittelt sich wie folgt:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen.
b) Bei Projekten / Werklieferungsverträgen / GU-Generalübernehmerverträgen o. ä.
c) Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet.
d) Vermittlung eines Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten.
e) Bei gewerblichen Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar vom Vermieter und/oder Mieter. Bei Mietverträgen bis zu 5 Jahren, beträgt das Erfolgshonorar 2 Monatsnettomieten.
f) Bei einer gewerblichen Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3%, mindestens jedoch 2 Monatsnettomieten.
g) Mit dem Gewerbemieter eingeräumte Optionen auf Verlängerung des Mietvertrages werden wie Vertragslaufzeiten behandelt: 3% der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum, mindestens jedoch 2 Monatsnettomieten. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete.
h) Bei Wohnraumvermietung beträgt das Erfolgshonorar 2 Monatsnettomieten, zahlbar vom Vermieter/Auftraggeber.

Die im § 3 genannten Provisionssätze enthalten nicht die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer. Diese werden zuzüglich berechnet und ausgewiesen.

a) Das Erfolgshonorar ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Das Erfolgshonorar errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme ect. Die Erfolgshonorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
b) Der Erfolgshonoraranspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
c) Unser Erfolgshonoraranspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
d) Wir haben Anspruch auf ein Erfolgshonorar, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z. B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.
e) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

a) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt: diese beträgt im Regelfall 6-8 Monate. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 4 Wochen, anderenfalls verlängert sich der Alleinauftrag um jeweils einen weiteren Monat bis hin zu maximal zu einem Jahr. Dann endet der Auftrag, die Kündigung bedarf der Schriftform.
b) Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber uns unaufgefordert die Vertragspartei bekannt zu geben.

Wir haben Anspruch auf eine Abschrift der Kaufurkunde incl. aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Der Beurkundungstermin ist uns rechtzeitig mitzuteilen.

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Diese sind streng vertraulich.

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

a) Wir nehmen keine Zahlungen für den Verkäufer/Vermieter in Empfang.
b) Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.