• FAQ – Immobilienbewertung

    im Erbfall – So ermitteln Sie den Wert

    Zwei Personen besprechen am Laptop die Bewertung einer geerbten Immobilie im Büro.

Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wenn Immobilien vererbt werden, steht schnell die Frage nach dem Wert im Raum.
Diese Seite beantwortet die häufigsten Fragen rund um die Bewertung einer geerbten Immobilie – vom Verkehrswert über die Rolle von Gutachten bis hin zur Frage, wer die Kosten übernimmt.

Eine realistische Einschätzung des Wertes ist entscheidend – sei es für die Auseinandersetzung unter Miterben, für einen geplanten Verkauf oder gegenüber dem Finanzamt.

Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Wertermittlung wirklich ankommt – verständlich und unabhängig.

Der Wert einer geerbten Immobilie wird in der Regel durch ein Sachverständigengutachten oder eine fundierte Marktwerteinschätzung ermittelt. Dabei spielen Lage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Grundstücksgröße und Vergleichspreise eine zentrale Rolle. Je nach Ziel – z. B. Verkauf, Erbauseinandersetzung oder steuerliche Bewertung – kann der Bewertungsumfang unterschiedlich sein.

👉 Wir unterstützen Sie mit einer unabhängigen Werteinschätzung, die Orientierung und Klarheit schafft.

Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist der geschätzte Preis, den die Immobilie unter normalen Marktbedingungen erzielen würde. Er ist bei Erbauseinandersetzungen, beim Verkauf und auch gegenüber dem Finanzamt von großer Bedeutung. Der Verkehrswert dient als Grundlage für eine faire Aufteilung oder Preisfindung – insbesondere bei mehreren Erben.

👉 Wir helfen Ihnen, den realistischen Verkehrswert Ihrer Immobilie professionell einzuschätzen.

Online-Bewertungen bieten eine grobe Orientierung, sind aber oft ungenau – denn sie berücksichtigen weder den Zustand der Immobilie noch Besonderheiten wie Modernisierungen, Lagequalitäten oder rechtliche Rahmenbedingungen. Für Erbengemeinschaften oder steuerliche Zwecke ist eine persönliche Bewertung mit Objektbesichtigung durch einen Experten deutlich verlässlicher.

👉 Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um zu klären, welche Art der Bewertung für Sie sinnvoll ist.

Wenn sich die Erbengemeinschaft auf ein Gutachten einigt, werden die Kosten in der Regel anteilig von allen Miterben getragen. Besteht Uneinigkeit, kann auch ein einzelner Erbe ein Gutachten in Auftrag geben – dann trägt er zunächst die Kosten allein, kann aber versuchen, diese bei Einigung anteilig zurückzufordern. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann ein gerichtliches Gutachten notwendig und kostenintensiver sein.

👉 Wir beraten Sie transparent zu möglichen Kosten und erstellen auf Wunsch ein faires Angebot.

Ja, der festgestellte Immobilienwert kann angefochten werden – zum Beispiel, wenn er durch ein veraltetes oder unvollständiges Gutachten zustande kam oder ein Miterbe den Wert als zu niedrig oder zu hoch einstuft. In solchen Fällen kann ein zweites, unabhängiges Gutachten erstellt oder ein Gericht angerufen werden. Eine sachliche Klärung ist oft der bessere Weg, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.

👉 Sprechen Sie mit uns, wenn der ermittelte Immobilienwert in der Erbengemeinschaft umstritten ist.

Geerbt – wir helfen beim nächsten Schritt

Orientierung im Erbfall – menschlich, klar, unabhängig

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Wir beraten Sie diskret und persönlich. Nutzen Sie unser kostenfreies Beratungsangebot – unverbindlich und vertraulich.

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