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FAQ zum Thema Immobilie

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienverkauf

Private Immobilienverkäufer fragen sich oft, ob sie einen Immobilienmakler einschalten sollen. Dieser Artikel beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema. Außerdem erhalten Sie Informationen darüber, wie ein Makler Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen kann und welche Vorteile er Ihnen bietet.

Der Nutzen eines Qualitätsmaklers für den erfolgreichen Immobilienverkauf
Wenn Sie einen qualifizierten Immobilienmakler beauftragen, unterstützt er Sie bei der professionellen Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Makler verfügt über tägliche Erfahrung und kennt den regionalen Immobilienmarkt sehr gut. Er ist mit den aktuellen Marktbedingungen vertraut und kann Ihnen aufgrund seiner qualifizierten Verkaufsdaten wertvolle Informationen über Ihr Stadtgebiet liefern. Darüber hinaus hat er Zugang zu einem umfangreichen Netzwerk von vorqualifizierten Kauf- und Mietinteressenten und ist Experte im Bereich Immobilienmarketing. Durch die Beauftragung eines Maklers können Sie sicher sein, dass Ihre Immobilie effektiv beworben und einem breiten Publikum präsentiert wird, was letztendlich zu einem schnelleren Verkauf oder einer schnelleren Vermietung führen kann.

Das ist in der Tat nicht besonders einfach. Wir können Ihnen aber einige Punkte auflisten die deutliche Qualitäts-Unterscheidungen möglich machen.

1. Firmenstandort und Öffnungszeiten
Der Immobilienmakler sollte Büroräume oder besser ein Geschäftslokal mit festen Öffnungszeiten haben. Dies ermöglicht den Kauf- und Mietinteressenten den Makler jederzeit (während der Öffnungszeiten) zu besuchen um seine Fragen beantwortet zu bekommen.

2. Fachpersonal und Ausbildungsbetrieb
Schauen Sie ob bei Ihrem Immobilienmakler ausgebildete Fachleute (Immobilienkaufleute, Sachverständige, Architekten) beschäftigt sind. Oft erkennen Sie den Profi daran, dass er selbst Immobilienkaufleute ausbildet bzw. die Eignung dazu hat. Informationen gibt es bei der Industrie und Handelskammer.

3. Immobilienbewertung durch Sachverständige
Um den bestmöglichen Kaufpreis für eine Immobilie erzielen zu können, muss vor Beginn der Vermarktung der Verkehrswert (auch bekannt als Marktwert) ermittelt und festgelegt werden. Diese Aufgabe erledigt in der Regel ein Sachverständiger für Immobilienbewertung oder der Gutachterausschuss der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

4. Beratung ohne Zeitdruck
Ein professioneller Immobilienmakler läßt sich immer Zeit für seiner Kunden. Er wird niemals auf Zeitdruck einen Vertragsabschluss tätigen. Er gestattet seinem Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebotes bzw. des Vertrages. Vorsichtig sollten Auftraggeber werden, wenn der Makler behauptet der Käufer oder Mieter sei schon in der Kundenkartei vorhanden und ein erfolgreicher Verkauf oder eine Vermietung der Immobilie nur noch reine Formsache.

5. Fotoaufnahmen durch einen Fotografen
Ein ganz wesentlicher Punkt einer Immobilienvermarktung ist die Darstellung der Verkaufsimmobilie. Ein professioneller Immobilienmakler beschäftigt für die Erstellung der Fotoaufnahmen (für das Verkaufsexposé und die Darstellung im Internet) einen Fotografen oder hat selbst professionelles Foto-Equipment und kann damit umgehen. Fragen Sie, bevor Sie einen Makler beauftragen, wer die Fotoaufnahmen Ihrer Immobilie macht und wer die Aufnahmen bezahlt! Bei einem Profi ist der Preis des Fotografen mit im Leistungspaket des Maklers enthalten.

6. Beratung nach dem Verkauf- oder der Vermietung
Ein professioneller Immobilienmakler steht seinen Kunden auch nach dem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages beratend zur Seite. Erfahrungsgemäß ergeben sich für viele Käufer oder Verkäufer nach dem Vertragsabschluss so einige Fragen. Diese Fragen beantwortet der ordentlich arbeitende Makler seinen Kunden grundsätzlich sehr gerne.

7. Risikominimierung durch Versicherungsschutz
Ein Profi-Makler hat immer eine umfassende Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Sollte im Fall der Fälle mal etwas schief gehen, so ist der Kunde durch diesen Versicherungsschutz des Immobilienmaklers finanziell abgesichert. Fragen Sie Ihren Makler vor Beauftragung unbedingt nach dieser Versicherung. Im Zweifel lassen Sie es sich schriftlich bestätigen, dass die Versicherung besteht!

Meistens ist das kein größeres Problem.

Der Handel mit Immobilien erfordert in Deutschland eine oft unterschätzte Sensibilität. Der Verkauf von einer Privatperson an eine andere bedeutet für beide Parteien eine erhebliche Veränderung ihrer Lebenssituation. Deshalb ist es wichtig, dass alle Aspekte der Transaktion lückenlos dokumentiert werden. Wir wissen, welche Unterlagen und Informationen für den Verkauf Ihrer Immobilie notwendig sind und können Ihnen im Zweifelsfall bei der Beschaffung behilflich sein.
Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, unterzeichnen Sie eine von uns vorbereitete Vollmacht. Damit sind wir berechtigt, die Bauaktenkammer des Bauordnungsamtes Ihrer Stadt oder Gemeinde aufzusuchen, die fehlenden Unterlagen einzusehen und zu kopieren.

Als Verkäufer einer Immobilie ist es unmöglich, den genauen Wert Ihrer Immobilie zu Beginn der Vermarktung zu kennen. Letztendlich ist der Wert Ihrer Immobilie das, was ein potenzieller Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen. Um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie erzielen, ist es unerlässlich, einen Immobiliengutachter mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zu beauftragen.

Die Ermittlung des Verkehrswertes basiert auf verschiedenen Faktoren, wie z.B. den Bodenrichtwerten und den Anwendungsbereichen des Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahrens. Für unbebaute Grundstücke werden in der Regel die Bodenrichtwerte im Vergleichswertverfahren herangezogen, während bebaute Grundstücke im Ertragswert- oder Sachwertverfahren bewertet werden.

Durch die Beauftragung eines qualifizierten Immobiliengutachters können Sie sicher sein, dass Ihre Immobilie zu einem angemessenen Preis am Markt angeboten wird. Bei Immobilien-Management Hundt finden Sie einen solchen Sachverständigen, der die regionalen Immobilienmärkte kennt und Ihnen hilft, Ihre Immobilie realistisch am Markt zu positionieren.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Zur Wertermittung >>>

Ja, der Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 Pflicht beim Verkauf und bei der Vermietung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines bestimmten Gebäudes liefern soll. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Mieter oder Käufer in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

1. Der Verbrauchsausweis wird aus den Verbrauchsangaben der Bewohner des Gebäudes erstellt. In die Berechnungen fließt ihr Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. 
Der Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein.

2. Für den Bedarfsausweis wird das Haus etwas genau unter die Lupe genommen: Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen. 

Die Gültigkeit beider Ausweisvarianten beträgt 10 Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis.

Diese Angaben aus dem Energieausweis gehören nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Immobilienanzeigen
In § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird geregelt, welche Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen verpflichtend enthalten sein müssen:

  • Art des Energieausweises – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  • Im Energieausweis genannte Informationen zum Endenergiebedarf oder Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • Wesentlicher Energieträger für die Heizung (Öl, Gas, Fernwärme, Pellets etc.)
  • Das Gebäudebaujahr
  • Die Energieeffizienzklasse (bei älteren und noch gültigen Energieausweisen entfällt die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse). Diese Ausweise wurden dann aber auch noch nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt.

Es droht sogar ein nicht unerhebliches Bußgeld bis zu 15 000 Euro, wenn sie ihre Immobilie ohne Angaben aus dem Energie­ausweis inserieren.

Zeit ist Geld: Der Zeitaufwand bei der Selbstvermarktung von Immobilien
Der Verkauf einer Immobilie kann, insbesondere ohne professionelle Unterstützung, zu einem langwierigen und anstrengenden Prozess werden. Von der Preisfindung bis zur Schlüsselübergabe können viele Monate vergehen. Laien fehlt oft das nötige Know-how, um beispielsweise den Wert der Immobilie zu bestimmen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen, geeignete Vermarktungswege zu finden, effektive Werbemaßnahmen zu entwerfen, Besichtigungstermine zu organisieren und vieles mehr.

Wenn Sie sich dann auch noch bei der Festlegung des Verkaufspreises verschätzen und keinen Käufer finden, kann aus einem kurzen Sprint schnell ein mühsamer Marathon werden. Denn je länger eine Immobilie auf dem Markt ist, desto skeptischer werden potenzielle Käufer und desto größer ist das Risiko, dass Sie am Ende gar nicht oder nur zu einem deutlich niedrigeren Preis verkaufen können.

Unser Hinweis: Informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich über die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen, die auf Sie zukommen, und überlegen Sie genau, ob Sie diesen Anforderungen gewachsen sind. Es ist ratsam, genau abzuwägen, ob Sie nicht von der Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers profitieren, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Welchen Wert hat ihre Immobilie?

Online-Wertermittlung

Unsere Gutachter ermitteln den Wert Ihres Hauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Grundstücks immer individuell und persönlich. Hierfür können Sie unser Online-Formular nutzen, um uns Ihre Daten und Informationen schnell und bequem mit wenigen Klicks zu übermitteln.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, in einem freien Feld weitere Angaben zu machen. Je genauer Sie uns Ihre Immobilie beschreiben und den Zweck Ihrer Immobilienbewertung nennen, desto präziser können wir arbeiten.

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