Wohn- und Geschäftshaus bis 12 Einheiten
Preis ab 1.428,- EUR* inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Das Thema Immobilien-Wertermittlung oder die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke hat in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung für Immobilieneigentümer erlangt.
Steuerliche Veränderungen, Erbschaften und daraus resultierende unangenehme private Auseinandersetzungen sowie Scheidungsfolgen setzen zur sinnvollen und möglichst kurzfristigen Lösung immer neutrale Wertmaßstäbe, das heißt Wertgutachten voraus.
Dabei ist es wichtig, dass die Beteiligten sich mit der Beauftragung eines Sachverständigen einverstanden erklären und das Ergebnis für alle als Maßstab anerkennen. Nur dann kann eine schnelle Lösung der Probleme mit dem geringsten Kostenaufwand erreicht werden.
Ein weiterer Bereich sind Betriebsauflösungen und sonstige Betriebsänderungen, die eine aktuelle Bewertung der Immobilien als Entscheidungsgrundlage erfordern.
Gerade hier ist eine marktorientierte und zeitnahe Bewertung besonders wichtig, da z.B. bei Betriebsauflösungen und Entnahmen die stillen Reserven ggf. zu extrem hohen finanziellen Belastungen führen können. Eine vorab durchgeführte Wertermittlung kann diese Risiken eingrenzen und ggf. die zu treffenden Entscheidungen positiv verändern helfen.
Auch bei Immobilienkäufen helfen wir Ihnen durch eine detaillierte Immobilienbewertung, Ihre Entscheidung marktgerecht zu treffen.
Die gesetzlichen Vorgaben für Immobilienbewertungen in Deutschland basieren vor allem auf dem Baugesetzbuch (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), und dem Bewertungsgesetz (BewG).
Das BauGB regelt vor allem die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken. Der Verkehrswert wird definiert als der Preis, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Bewertung zu erzielen wäre.
Die ImmoWertV konkretisiert die Methoden der Wertermittlung. Sie beschreibt detailliert, wie der Verkehrswert unter Berücksichtigung von Vergleichswerten, Ertragswerten und Sachwerten zu ermitteln ist. Dies gewährleistet eine objektive und transparente Bewertung von Immobilien, was für faire Markttransaktionen und eine gerechte Besteuerung essenziell ist.
Das BewG findet vor allem in steuerrechtlichen Fragen Anwendung. Es legt fest, wie Grundbesitz und Immobilien für die Erbschafts- und Schenkungssteuer oder die Grundsteuer zu bewerten sind. Darüber hinaus dient es als Grundlage für die Feststellung des Verkehrswerts von Immobilien, was für verschiedene rechtliche und finanzielle Transaktionen von Bedeutung ist.
Auf Wunsch erstellen wir für Sie folgende Arten von Wertermittlungen/Gutachten:
* zzgl. anfallende Nebenkosten wie z.B. erforderliche Dokumentenbeschaffung, behördliche Auslagen etc.
Optimieren Sie die Planung Ihrer Altersvorsorge, Betreuungsangelegenheiten, Erbschaftsregelungen oder Scheidungsverfahren mit meiner fachkundigen und objektiven Bewertung der finanziellen Aspekte. Dies ermöglicht Ihnen, familiäre Gespräche und Verhandlungen auf einer fundierten und gleichberechtigten Basis zu führen und trägt somit zu einer fairen und transparenten Lösungsfindung bei.
Die Grundlage für einen effektiven und erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie bildet die Festsetzung eines marktkonformen Angebotspreises, gepaart mit der sorgfältigen Zusammenstellung aller notwendigen Finanzierungsdokumente. Diese Schritte sind entscheidend, um das Vertrauen potenzieller Käufer zu gewinnen und eine solide Basis für die Verhandlungen zu schaffen, was letztendlich zu einem schnelleren und gewinnbringenden Verkaufsabschluss führen kann.
Sichern Sie sich frühzeitig gegen potenziell überhöhte Preisforderungen seitens der Verkäufer ab und gewinnen Sie durch eine fundierte Einschätzung ein tieferes Verständnis für die Qualität und den wahren Wert Ihrer Wunschimmobilie. Indem Sie diese Schritte vor der finalen Kaufentscheidung umsetzen, stellen Sie sicher, dass Ihre Investition sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Qualität der Immobilie wohlüberlegt und vorteilhaft ist.
Im Internet finden Sie eine Reihe von Online-Wertermittlungsdiensten, die eine Immobilienbewertung automatisiert durchführen. Damit erhalten Sie zwar schnell ein Ergebnis, dieses ist aber sehr ungenau und kann im weiteren Vermarktungsprozess dazu führen, dass Sie Ihre Immobilie nicht optimal verkaufen.
Unsere Sachverständigen ermitteln den Wert Ihres Hauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Grundstücks immer individuell und persönlich. Mit unserem Online-Formular können Sie uns Ihre Daten und Informationen schnell und bequem mit wenigen Klicks übermitteln.
Folgende Daten werden hierbei abgefragt:
Sie haben auch die Möglichkeit, in einem freien Feld weitere Angaben zu machen. Je genauer Sie uns Ihre Immobilie und den Zweck Ihrer Immobilienbewertung beschreiben, desto schneller und besser können wir Ihnen helfen. Sie werden von einem unserer Immobilienexperten persönlich kontaktiert.
Unternehmensgruppe Hundt
Dipl. Betriebswirt Ralf Robert Hundt
Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung
(Reg.-Nr. S 00302-10) – GIS Sprengnetter Akademie
Luciagasse 15 , 45894 Gelsenkirchen-Buer
Telefon: 0209 17839904
Am Lohtor 3, 45657 Recklinghausen
Telefon: 02361 8909010
Büro Düsseldorf – 40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 42369860
www.wertgutachter.info
Der obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Land Nordrhein-Westfalen – BORIS.NRW
c/o Bezirksregierung Köln
Muffendorfer Straße 19-21
53177 Bonn
Telefon: 0221 147 3321 – Fax: 0221 147 4874
www.boris.nrw.de
Geprüfter Sachverständiger
Dipl. Betriebswirt Ralf Robert Hundt
wurde 2013 erstmalig als ordentliches Mitglied des Gutachterausschusses
für Grundstückswerte der Stadt Gelsenkirchen bestellt.
Rathaus Gelsenkirchen-Buer
62 – Referat Vermessung und Kataster
Rathaus Buer
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen-Buer
Tel. 0209. 169 4283
Fax 0209. 169 4816
Webseite: www.Gelsenkirchen.de/Gutachterausschuss