Die EU-Gebäuderichtlinie und ihre Auswirkungen auf Immobilieneigentümer
Im Rahmen der Bemühungen der Europäischen Union (EU) gegen den Klimawandel wird der Immobiliensektor in den Fokus genommen. Die Zielsetzung lautet, dass Gebäude in der EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein sollen. Diese Ambition hat direkte Auswirkungen auf etwa 14 Millionen Immobilien in Deutschland, was ungefähr der Hälfte des Bestands entspricht. Doch was bedeutet das konkret für Immobilieneigentümer?
In der aktuellen Immobilienlandschaft zeichnet sich eine klare Dichotomie ab. Auf der einen Seite stehen Gebäude mit einer ausgezeichneten Energiebilanz und auf der anderen jene mit einer ineffizienten. Die Energieeffizienz gewinnt neben der Lage zunehmend an Bedeutung für den Immobilienwert. Selbst in Top-Lagen können Gebäude an Wert verlieren, wenn ihre energetischen Eigenschaften nicht den Standards entsprechen. Dies bedeutet, dass Immobilieneigentümer um energetische Sanierungsmaßnahmen kaum herumkommen, wenn sie den Wertverfall ihrer Immobilie verhindern möchten.
Kernpunkte der EU-Gebäuderichtlinie
Neubauten müssen ab dem Jahr 2028 klimaneutral sein, wobei eine Photovoltaikanlage auf dem Dach die Energieversorgung sicherstellen soll. Für Bestandsimmobilien sind die Vorgaben gestaffelt: Ab 2030 bzw. 2033 sollten sie mindestens die Energieeffizienzklasse E bzw. D erreichen. Dies betrifft etwa 16 Millionen Gebäude allein in Deutschland.
Interessanterweise variieren die Energieeffizienzklassen in der EU. So kann die Klasse C für eine Immobilie in den Niederlanden der Klasse G in Deutschland entsprechen.
Umsetzungsstrategie der Richtlinie
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie sollen primär Immobilien mit besonders niedriger Energieeffizienz saniert werden. Hierfür werden finanzielle Anreize wie Zuschüsse oder günstige Kredite zur Verfügung gestellt, ähnlich denen, die derzeit von Institutionen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Deutschland angeboten werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Baudenkmäler, bestimmte Sozialwohnungen sowie Gebäude mit besonderem historischen oder architektonischen Wert können von der Sanierungspflicht ausgenommen werden.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Um den energetischen Zustand einer Immobilie zu ermitteln, können Eigentümer für rund 100 Euro einen Energiebedarfsausweis beantragen. Dieser bietet einen objektiven Einblick in die Energieeffizienz der Immobilie. Ein Energieexperte kann Empfehlungen zu sinnvollen Sanierungsmaßnahmen abgeben, während ein qualifizierter Immobilienmakler Einschätzungen darüber treffen kann, wie sich diese Maßnahmen auf den Immobilienwert auswirken würden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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