Immobilienbesichtigung – was im Vorfeld zu beachten ist
Glückwunsch, Sie sind einen Schritt weiter: Nach umfassender Suche hat ein Immobilienmakler Sie dazu eingeladen, die potenzielle neue Immobilie persönlich zu besichtigen. Man kann sich bereits als neuer Eigentümer in den frisch bezogenen Räumlichkeiten sehen. Aber bevor die Unterschrift auf dem Kaufvertrag prangt, gibt es noch einige Hürden zu überwinden. Der erste davon ist eine sorgfältige Vorbereitung auf die Besichtigung.
Die Einladung zur Besichtigung löst verständlicherweise Freude aus, schließlich könnte dies das lang ersehnte neue Zuhause sein. Doch bei aller Begeisterung: Bleiben Sie authentisch, bewahren Sie Ruhe, nehmen Sie sich Zeit für eine gründliche Untersuchung, stellen Sie alle relevanten Fragen, hören Sie auf Ihre innere Stimme und bereiten Sie sich gut vor! Lassen Sie uns gemeinsam durchgehen, welche Informationen Sie als potenzieller Käufer bereits vor einer Besichtigung haben sollten.
Vorbereitung: Wichtige Fragen im Vorfeld klären
Statt während der Besichtigung von einer Flut an Informationen überwältigt zu werden, ist es empfehlenswert, einige grundlegende Fakten im Voraus zu überprüfen. Schauen Sie im Exposé nach Angaben wie Wohnfläche, Baujahr, Grundriss und Grundstücksgröße.
Ein weiterer bedeutsamer Aspekt ist die Lage. Informationen über die Verkehrsanbindung, die nächstgelegenen Supermärkte und medizinischen Einrichtungen sind im Internet verfügbar. Es kann hilfreich sein, die Immobilie im Voraus zu besichtigen und dabei auch einen Blick auf die Nachbarschaft zu werfen. Überprüfen Sie, ob es potenzielle Lärmquellen in der unmittelbaren Umgebung gibt und wie weit der Weg zur Arbeit ist. Neben den Fotos im Exposé kann ein 360-Grad-Rundgang einen wertvollen ersten Eindruck von der Immobilie vermitteln. Sie sollten auch prüfen, ob die Immobilie Ihren Erwartungen und Zukunftsplänen entspricht und welche Kompromisse Sie bereit sind einzugehen. Notieren Sie sich alle offenen Fragen zur Immobilie, um diese bei der Besichtigung dem Makler stellen zu können.
Ein Blick in die verfügbaren Dokumente kann bereits viele Fragen im Vorfeld beantworten. Falls möglich, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen: Energieausweis, Grundbuchauszug, Flurkarte, Gemeindebaupläne sowie Altlasten- und Baulastenverzeichnis. Der Makler kann Ihnen im Voraus erklären, welche Informationen in diesen Dokumenten zu finden sind und warum sie für den Kaufprozess relevant sind.
Während der Besichtigung: Welche Fragen sind unangebracht?
Generell ist es erlaubt und sogar empfehlenswert, alle Fragen zu stellen, die das Objekt betreffen. Dies umfasst Themen wie etwaige Schäden und Mängel, den Grund und die Dauer des Verkaufs, die Anzahl der Interessenten, die Charakteristik der Nachbarschaft und wann die letzte energetische Sanierung stattfand. Fragen, die in das Privatleben der Vorbesitzer eindringen oder die Nutzung des Kaufpreises betreffen, sollten jedoch vermieden werden. Der Schlüssel ist, echtes Interesse zu zeigen: Untersuchen Sie jeden Winkel und zögern Sie nicht, dem Makler gründlich auf den Zahn zu fühlen. Wenn die Immobilie Ihren Vorstellungen entspricht, sollten Sie unbedingt einen zweiten Besichtigungstermin anfragen und nach einer möglichen Reservierung fragen.
Zusätzlich zur Fragestellung ist es auch empfehlenswert, eine aktive Beobachtungshaltung einzunehmen. Achten Sie auf Details, die Ihnen Hinweise auf den Zustand der Immobilie geben können: Wie ist der Zustand der Fenster und Türen? Gibt es Risse in den Wänden oder Feuchtigkeitsflecken? Wie sehen die elektrischen Installationen aus? Eine genaue Inspektion kann dazu beitragen, mögliche versteckte Mängel aufzudecken. Vergessen Sie auch nicht, den Außenbereich der Immobilie zu prüfen. Dabei sollte die allgemeine Pflege und der Zustand von Garten oder Hof, Dach und Fassade berücksichtigt werden. All diese Informationen sind wertvoll und können Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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