• Die Teilung der Scheidungsimmobilie

Ihre Scheidungsimmobilie teilen

Die Aufteilung der Immobilie

Die eigene Immobilie ist manchmal mehr als nur Lebensraum, es ist ein Zuhause – für die Ehepartner, wie für die gemeinsamen Kinder. Oftmals ist es lukrativer für beide, in derselben Immobilie wohnen zu bleiben. Eine Immobilienteilung kann eine gute Lösung sein, um das eigene Haus auch nach einer Trennung noch optimal zu nutzen.

Nähe trotz Trennung

Eine Eigene Immobilie zu besitzen ist nicht nur mit viel Arbeit, sondern auch mit einer finanziellen Belastung verbunden. Nach einer Scheidung haben viele ehemalige Paare nicht die finanziellen Möglichkeiten oder die entsprechenden Lebensumstände, sich räumlich weit vom ehemals gemeinsamen Zuhause zu entfernen. Eine Aufteilung der Räumlichkeiten bietet die ideale Mischung aus räumlicher Trennung und Nähe zu Arbeit und Familie.

Mögliche Wohnmodelle bei der Immobilienteilung

Die Lösung könnte das Aufteilen der eigenen vier Wände in zwei Wohnungen sein. So lassen sich unterschiedliche Wohnmodelle unter einem Dach verwirklichen:

  • Ein Mehrfamilienhaus, in dem die Kinder mit einem Elternteil die eine Hälfte bewohnen: Eine schöne Möglichkeit, gemeinsame Zeit zu verbringen und dennoch den eigenen Rückzugsraum zu haben.
  • Fremdvermietung: Natürlich können nach einer Immobilienteilung die ehemaligen Eheleute frei über Ihren Teil der Immobilie verfügen. So besteht die Möglichkeit, einzelne Räume oder eine Haushälfte weiterzuvermieten.
  • In Universitätsstädten bietet sich auch das vergünstigte Vermieten von Wohnraum an Studenten an, die im Gegenzug Erledigungen machen, auf die Kinder aufpassen und sich im Haushalt integrieren.

Neben den finanziellen Aspekten und möglichen Hilfestellungen, die eine Teilung der Immobilie mit Vermietung mit sich bringen, ist das Gemeinschaftsgefühl, welches den eigenen Kindern vermittelt werden kann, ein guter Punkt, die gemeinsame Immobilie aufzuteilen.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle Entlastung, wenn die Unterhaltskosten eines Hauses und Grundstücks nicht mehr nur auf den eigenen Schultern lasten, sondern aufgeteilt werden können. Die Nutzung von Mieteinnahmen ermöglicht zudem ein sorgenfreieres Leben nach der Scheidung, die Immobilie wird bestmöglich und zum Vorteil aller Bewohner genutzt.

Dennoch gilt es einiges zu beachten, wenn die eigene Immobilie geteilt werden soll. Denn: Die Raumaufteilung sollte vom Grundriss stimmig sein und vor allem müssen Schallisolierung und eigene Wohnungseingänge gewährleistet sein – die Privatsphäre der Mieter und auch Vermieter ist wichtig.

Die Teilungserklärung

Ob und wie das Wohneigentum sinnvoll aufgeteilt werden kann, sollte mit einem Immobilien-Experten erörtert werden. Und auch rechtlich müssen Sie einige Maßnahmen ergreifen. So benötigen Sie beim Verkauf eines Teils der Immobilie eine sogenannte Teilungserklärung. In dieser sind Details zum Eigentum und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer genau geregelt. Bestandteile der Teilungserklärung sind ein Aufteilungsplan des Gebäudes in die Wohneinheiten, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für jede Wohnung und eine Gemeinschaftsordnung mit Details hinsichtlich der Kostenverteilung, zur Hausordnung oder zu Sondernutzungsrechten. Zudem ist es wichtig, dass in der Teilungserklärung genau abgegrenzt wird, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist. Die Teilungserklärung muss zwingend von einem Notar beglaubigt und auch im Grundbuch eingetragen werden. Werden jedoch Teile der Immobilie vermietet, wie zum Beispiel einzelne Zimmer, bedarf es keiner Teilungserklärung.

Zu berücksichtigen ist, dass eine Wohnraumteilung mit einigen Kosten verbunden ist. Neben den Aufwendungen für die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dies vor allem Ausgaben für den Umbau im Haus. Hier sollte genau abgewogen werden, ob sich ein solches Engagement lohnt, da die Investition sich erst über einen gewissen Zeitraum amortisiert.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten einer Immobilien-Teilung. Nutzen Sie unsere Expertise und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.

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