• Immobilienverrentung

Die Immobilienverrentung

Mit dem eigenen Haus eine Rente erwirtschaften

Sie möchten gerne in Ihrem Haus wohnen bleiben, aber die monetäre Belastung der Immobilienpflege sowie der finanzielle Spielraum für die alltäglichen Ausgaben lässt dies eigentlich nicht mehr zu? Die Rentenversorgung in Deutschland wird zusehends schlechter, der Verkauf einer Immobilie und die anschließende Anmietung einer Wohnung sind in vielen teuren Großstädten angesichts der schlechten Angebotslage keine wirkliche Alternative. Mit der Immobilienverrentung ist es möglich, Wohneigentum zu veräußern und dennoch in der Immobilie zu bleiben. Statt eines Kaufpreises erhält der Verkäufer eine monatliche Rente vom Käufer.

Laufende Kosten bleiben bestehen

Ein Leben lang haben Sie Ihre Immobilie abbezahlt, nun können Sie zwar mietfrei wohnen, aber die laufenden Nebenkosten sowie die Lebenshaltungskosten steigen kontinuierlich. Oft ein Problem bei den heutigen Rentenleistungen. Hier schafft die Immobilienverrentung Abhilfe. Normalerweise werden Immobilien so veräußert, dass der Käufer dem Verkäufer eine einmalige Summe bezahlt. Danach übernimmt der Käufer die Immobilie, um sie selbst zu nutzen oder zu vermieten.

Wohnrecht vereinbaren

Bei der Immobilienverrentung hingegen erhalten Sie als Verkäufer monatliche Abschlagszahlungen für das Wohneigentum. Wie eine zusätzliche Rente können Sie so mit einer monatlichen Summe für die eigenen Ausgaben kalkulieren. Ein weiterer Vorteil: Sie können ein lebenslanges Wohnrecht für Ihre Immobilie vereinbaren, oder auch für eine bestimmte Zeit – damit müssen Sie nicht aus der eigenen Immobilie ausziehen, geben aber alle Rechte und Pflichten als Eigentümer an den Käufer ab.

Um als Eigentümer sicherzustellen, dass auch bei einem Weiterverkauf der Immobilie das Wohnrecht unberührt bleibt, sollte dieses im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden und als Grundschuld erstrangig im Grundbuch eingetragen sein. Zudem ist eine Rückfallklausel empfehlenswert: Falls der Käufer insolvent wird und den monatlichen Abschlag nicht mehr bezahlen kann, so fällt das Eigentum an den Verkäufer zurück. Ebenso sollte die Rückabwicklung geregelt sein, zum Beispiel wenn der Käufer mit mehr als zwei Monatsraten im Rückstand liegt. Eindeutige Vereinbarungen hinsichtlich der Instandhaltungskosten und notwendigen Renovierungen sind auch von Vorteil.

Zwei Möglichkeiten der Immobilienverrentung

Immobilienrenten können entweder als Leibrenten oder Zeitrenten vereinbart werden.

  • Die Leibrente kann man auch als „Umkehrhypothek“ bezeichnen, denn das in der Immobilie gebundene Vermögen wird rückgewonnen. Dabei verkauft der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung und erhält hierfür eine lebenslange Rente. Die Höhe der Rente ist von Alter und Geschlecht des Verkäufers sowie dem Wert der Immobilie selbst abhängig. Hierbei gilt zu beachten, dass der Verkaufspreis oft erheblich unter dem Verkehrswert liegt. Der Verkäufer kann jedoch bis zum Lebensende in der eigenen Immobilie wohnen bleiben. Zudem kann eine Mindestlaufzeit vereinbart werden, so dass gegebenenfalls die Erben noch eine Rente beziehen, bis die Mindestlaufzeit endet. In der Regel ist die Leibrente inflationsgeschützt, so dass die Rentenzahlungen sich an die allgemeinen Lebenshaltungskosten anpassen.
  • Die Zeitrente wird hingegen nur innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes gezahlt – ob nun als Einmalzahlung oder in Raten. Auch hier erhält der Verkäufer ein Wohnrecht. Die Erben erhalten nach dem Tod des Verkäufers innerhalb des Zeitraumes weiterhin eine Rente. Der Beginn der Rentenzahlung sowie die Übergabe der Immobilie wird individuell vereinbart. Es findet keine Berücksichtigung des Alters und Geschlechtes des Verkäufers statt.

Vorteile der Immobilienverrentung

  • Als Eigentümer ist es möglich, bis zum Lebensende in der eigenen Immobilie zu wohnen
  • Monatliche Rentenzahlungen geben Sicherheit
  • Es fallen keine Steuern an
  • Es müssen keine Zinsen gezahlt werden
  • Die Instandhaltung der Immobilie übernimmt – je nach Vereinbarung – der Käufer
  • Bei einem vorzeitigen Auszug aus der Immobilie kann die Rente um den Wert des Wohnrechtes erhöht werden

Nachteile der Immobilienverrentung

  • Relativ teure Abschlussgebühren und Versicherungskosten bezüglich des Langlebigkeitsrisikos der Eigentümer
  • Die Immobilie kann nicht mehr als Sicherheit für andere Anschaffungen dienen
  • Die Erben verlieren durch die Verrentung Vermögenswerte – lesen Sie mehr zu Immobilien als Erbe

Die Höhe der Rente

Die Ermittlung der Rentenzahlung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und anhand der Rentenfaktoren des Statistischen Bundesamtes. Dabei wird die Kaufsumme anhand des Verkehrswertes abzüglich der Leistungen, die sich durch die durchschnittliche Lebenserwartung ergeben, ermittelt. Die Gesamt-Kaufsumme sollte von einem Immobilienexperten berechnet werden.

Eine Immobilienverrentung eignet sich insbesondere für Eigentümer mit geringer Rente, die in der eigenen Immobilie wohnen bleiben möchten. Lassen Sie sich jedoch vorab gut beraten und vergleichen Sie die verschiedenen Möglichkeiten für die Nutzung Ihrer Immobilie im Alter. Wir unterstützen Sie hierbei sehr gerne.

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