Bauturbo im Wohnungsbau: Chance für Kommunen bis 2030

Warum die Wirkung des § 246e BauGB im kommunalen Vollzug entschieden wird

Von Ralf Robert Hundt · Lesedauer: 12 Minuten

Der Bauturbo ist beschlossen – jetzt entscheidet die Umsetzung vor Ort

Der Wohnraummangel in Deutschland ist kein kurzfristiges Phänomen und keine konjunkturelle Delle. Er ist das Ergebnis einer über Jahre hinweg rückläufigen Bautätigkeit, sinkender Genehmigungszahlen und zunehmend komplexer Rahmenbedingungen im Wohnungsbau. Diese Entwicklung ist statistisch belegt – und sie erklärt, warum der Gesetzgeber nun gehandelt hat.

Mit der Einführung des § 246e BauGB, dem sogenannten Bauturbo, wurde ein rechtliches Werkzeug geschaffen, das gezielt auf diese strukturelle Entwicklung reagiert. Nicht als politisches Signal, sondern als arbeitsfähiger Rechtsrahmen, der den Bau von neuen Wohnungen wieder beschleunigen soll.

Baugenehmigungen: Rückgang über alle Segmente hinweg

Laut Statistischem Bundesamt sank die Zahl der genehmigten Wohnungen in Deutschland 2024 auf 215.289 (Statistisches Bundesamt – siehe Grafik) – ein Rückgang von rund 17 % gegenüber dem Vorjahr und damit der niedrigste Stand seit über einem Jahrzehnt.
Dieser Rückgang betrifft nicht nur den klassischen Geschosswohnungsbau. Auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die traditionell einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten, ist die Zahl der Genehmigungen deutlich zurückgegangen. Die Wohnraumknappheit ist damit kein isoliertes Teilproblem einzelner Marktsegmente, sondern Ausdruck einer strukturell rückläufigen Bautätigkeit insgesamt.

Bauturbo Baugenehmigungen Wohnungen 2020-2024

Die Grafik veranschaulicht den langfristigen Rückgang der genehmigten Wohnungen und unterstützt die Notwendigkeit neuer baupolitischer Instrumente.

Der Bauturbo als logische Konsequenz

Vor diesem Hintergrund ist der Bauturbo keine Überraschung, sondern eine folgerichtige Reaktion. In der täglichen Praxis zeigt sich seit Jahren, dass viele Projekte nicht an fehlendem Bedarf, sondern an Dauer, Unsicherheit und fehlender Verlässlichkeit in den Verfahren scheitern.

Bestehende Möglichkeiten haben offenkundig nicht ausgereicht, um den Rückgang der Bautätigkeit zu stoppen oder umzukehren. Der Gesetzgeber hat deshalb einen Rahmen geschaffen, der kommunale Entscheidungs- und Handlungsspielräume erweitert, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Prioritäten neu zu setzen.

Wichtig ist dabei: Der Bauturbo verändert keine technischen oder qualitativen Standards und entbindet nicht von bestehenden Anforderungen. Vielmehr bietet er zusätzlichen rechtlichen Spielraum, Entscheidungen innerhalb des bestehenden Systems schneller zu treffen.

Kommunale Verantwortung als zentraler Wirkfaktor

Während der Bund den rechtlichen Rahmen gesetzt hat, entscheidet sich die tatsächliche Wirkung im kommunalen Vollzug. Wohnungsbau entsteht nicht auf Bundesebene. Entscheidend ist, was in Städten, Bauämtern und Genehmigungsbehörden tatsächlich passiert. Genau hier setzt der Bauturbo an. Er verlagert Verantwortung dorthin, wo sie wirksam werden kann: in die kommunale Praxis.

Damit ist auch klar: Die Wirkung des Bauturbos entscheidet sich nicht an seiner Existenz, sondern an seiner Anwendung. Wo die geschaffenen Spielräume genutzt werden, kann Wohnraum zügig entstehen. Wo sie ungenutzt bleiben, bleibt auch das Werkzeug wirkungslos.

Politische Klarheit in Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen wurde parteiübergreifend von SPD, CDU, Grünen und FDP bereits formuliert, dass der Bauturbo nicht als theoretische Option verstanden werden soll, sondern als praktisches Instrument zur Aktivierung von zusätzlichem Wohnraum.

Diese Klarstellung ist kein politischer Selbstzweck. Sie schafft Verlässlichkeit – für Verwaltung, für Projektentwickler und für alle, die in Wohnraum investieren oder ihn schaffen wollen.

Befristung bis 31.12.2030: Zeitfenster mit Signalwirkung

Dass der Bauturbo bis zum 31.12.2030 befristet ist, unterstreicht seinen Charakter. Er ist kein dauerhaftes Parallelrecht, sondern ein gezielt gesetztes Zeitfenster, in dem Beschleunigung ausdrücklich gewollt ist.

Aus fachlicher Sicht ist das konsequent. Es geht nicht um ein dauerhaftes Ausnahmeinstrument, sondern um eine temporäre Korrektur, um aufgelaufene Defizite im Wohnungsbau abzubauen.

Der Bauturbo ist die Antwort auf eine Entwicklung, die sich über viele Jahre aufgebaut hat. Die Zahlen sind eindeutig, der Handlungsbedarf ist belegt, der rechtliche Rahmen ist geschaffen.

Jetzt entscheidet sich, ob vorhandene Möglichkeiten konsequent genutzt werden. Der Bauturbo ist kein Selbstzweck, sondern ein praktikabler Weg, um Wohnraum dort zu realisieren, wo Bedarf besteht. Nicht aus politischem Ehrgeiz, sondern aus sachlicher Notwendigkeit.

Jetzt ist die Phase erreicht, in der man – nüchtern betrachtet – die Ärmel hochkrempelt und umsetzt.

Foto: ©hkama

Zahlen: amtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Bauturbo und Wohnungsbau verständlich erklärt

Der sogenannte Bauturbo bezeichnet die neuen Regelungen des § 246e Baugesetzbuch (BauGB). Ziel ist es, den Wohnungsbau zu beschleunigen, indem Kommunen zusätzliche rechtliche Spielräume erhalten, um Genehmigungsverfahren pragmatischer und zügiger umzusetzen.

Der Bauturbo ist eine Reaktion auf die seit Jahren rückläufige Bautätigkeit in Deutschland. Die Zahl der Baugenehmigungen ist in den vergangenen 10 bis 15 Jahren deutlich gesunken, während der Wohnraumbedarf weiter gestiegen ist. Bestehende Instrumente haben diese Entwicklung nicht ausreichend aufgehalten.

Nein. Der Bauturbo ist kein Automatismus. Er eröffnet Kommunen zusätzliche Handlungsspielräume, entfaltet seine Wirkung jedoch nur dort, wo Städte und Gemeinden diese Möglichkeiten aktiv anwenden.

Die zentrale Rolle. Wohnungsbau wird vor Ort entschieden – in Bauverwaltungen und Genehmigungsbehörden. Der Bauturbo verlagert Verantwortung bewusst auf die kommunale Ebene und ermöglicht es, Verfahren zu priorisieren und zu beschleunigen.

Nein. Der Rückgang zeigt sich über alle Segmente hinweg. Sowohl der Geschosswohnungsbau als auch Ein- und Zweifamilienhäuser sind betroffen. Die Wohnraumknappheit ist damit ein strukturelles Gesamtproblem des Wohnungsbaus.

Die Regelung ist befristet bis zum 31.12.2030. Dieses Zeitfenster ist bewusst gewählt und unterstreicht den politischen Willen, kurzfristig zusätzliche Impulse für den Wohnungsbau zu setzen.

Nein. Der Bauturbo senkt keine technischen oder qualitativen Standards. Er zielt darauf ab, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und vorhandene rechtliche Spielräume effizienter zu nutzen.

Gerade Kommunen mit vorhandenem Flächenpotenzial und hohem Wohnraumbedarf profitieren von beschleunigten Verfahren. Der Bauturbo eröffnet die Möglichkeit, Wohnungsbau zeitnah zu realisieren und Investitionen gezielt zu ermöglichen.