• Sie sehen hier ein Straßenschild mit der Beschriftung Mietpreisbremse.

Gelsenkirchen/Recklinghausen 27.06.2025
Ein Kommentar von Ralf Robert Hundt, Immobilienunternehmer aus dem Ruhrgebiet.

Mietpreisbremse 2025: Warum dieses Gesetz mehr schadet als nützt

Politische Verlängerung statt wohnungspolitischer Lösung

Die Mietpreisbremse wird erneut verlängert. Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 beschlossen, das ursprünglich bis 2025 befristete Gesetz bis Ende 2029 fortzuführen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Vermieter bei Neuvermietungen weiterhin höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

Offiziell soll die Maßnahme Mieter schützen und den Anstieg der Wohnkosten bremsen. In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Die Mietpreisbremse ist kein strukturelles Instrument, sondern ein symbolpolitisches Beruhigungsmittel für einen Markt, der an ganz anderen Stellen krankt.

Was genau ist die sogenannte Mietpreisbremse?

Seit 2015 erlaubt § 556d BGB den Bundesländern, in bestimmten Gebieten die Miete bei Neuvermietungen zu begrenzen. Die Miete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern die jeweilige Landesregierung eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt.

Ausnahmen gelten für:
– Neubauten mit Erstbezug ab dem 1. Oktober 2014
– umfassend modernisierte Objekte
– möblierte Kurzzeitvermietungen (unter bestimmten Bedingungen).

In Kombination mit der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten und weiteren Vorschriften soll die Dynamik auf dem Mietmarkt reguliert werden – allerdings mit begrenztem Erfolg.

Die Situation im Ruhrgebiet:

Wo gilt die Mietpreisbremse – wo nicht?

Obwohl die Wohnungslage in vielen Revierstädten angespannt ist, wurde die Mietpreisbremse mit der neuen Mieterschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab März 2025) nur in Dortmund eingeführt. Städte wie Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Duisburg oder Mülheim bleiben außen vor, obwohl sie mit ähnlich hohen Nachfragen und niedrigen Leerständen konfrontiert sind.

Die Auswahl basiert auf einem Gutachten, das nicht nur umstritten, sondern auch veraltet ist. Der Eindruck entsteht: Hier wurde eher politisch sortiert als sachlich differenziert.

In diesen 57 Städten in NRW gilt die Mietpreisbremse seit März 2025

Die neue Mieterschutzverordnung des Landes NRW hat die Mietpreisbremse ab dem 1. März 2025 auf insgesamt 57 Städte und Gemeinden ausgeweitet. Betroffen sind 57 Städte und Gemeinden, in denen die Landesregierung einen angespannten Wohnungsmarkt vermutet. Für Vermieter, Investoren und Eigentümer bedeutet das, dass die Mietpreisgestaltung bei Neuvermietungen an vielen Standorten nur noch eingeschränkt möglich ist.Damit zeigt sich, wie flächendeckend die Regulierung inzwischen greift – und zwar nicht nur in den großen Metropolen, sondern auch in kleineren Orten und Mittelstädten.

Liste der betroffenen Städte und Gemeinden in NRW

Aachen, Alfter, Bad Lippspringe, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Bornheim, Brühl, Dormagen, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Elsdorf, Erftstadt, Erkrath, Frechen, Greven, Grevenbroich, Harsewinkel, Hennef, Hilden, Hürth, Kaarst, Kempen, Kerpen, Köln, Königswinter, Korschenbroich, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Lohmar, Lotte, Meckenheim, Meerbusch, Monheim, Münster, Neuss, Niederkassel, Ostbevern, Overath, Paderborn, Pulheim, Ratingen, Rheinbach, Rommerskirchen, Rösrath, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Telgte, Troisdorf, Wachtberg, Weilerswist, Wesseling.

Regionale Einordnung: Wo die Mietpreisbremse besonders ins Gewicht fällt

Ein Blick auf die Liste zeigt: Die Regelung betrifft nicht nur Großstädte wie Köln, Düsseldorf, Dortmund, Bonn und Münster, sondern auch mittelgroße Standorte wie Bielefeld, Leverkusen, Hürth oder Erkrath und sogar kleinere Orte wie Lotte, Swisttal, Rheinbach oder Rommerskirchen.
Das wirft Fragen auf:
Wie wird „angespannt“ definiert? Warum greift der Staat auch dort ein, wo der Markt gar nicht überhitzt ist? Genau hier beginnt die kritische Diskussion.

Ralf Robert Hundt: „Die Mietpreisbremse erzeugt Unsicherheit statt Lösungen”

Ich arbeite seit über 25 Jahren als Immobilienunternehmer im Ruhrgebiet und bin auf Wohnimmobilien, Gewerbeeinheiten und Neubauprojekte spezialisiert. In der Praxis habe ich die Mietpreisbremse nie als wirksames Werkzeug erlebt, sondern stets als abschreckenden Faktor für Investitionen – selbst in Städten, in denen sie aktuell (noch) nicht greift.

Ein Beispiel aus meiner täglichen Arbeit: Ein Eigentümer aus Gelsenkirchen plante, ein älteres Mehrfamilienhaus umfassend zu modernisieren, inklusive energetischer Sanierung, neuer Bäder und Anbau von Balkonen. Obwohl die Mietpreisbremse dort formell nicht galt, orientierte sich der Eigentümer an den politisch gesetzten Rahmenbedingungen – aus Sorge, dass bei einer zukünftigen Ausweitung der Verordnung die erzielbare Miete gedeckelt werden könnte. Ergebnis: Das Projekt wurde auf Eis gelegt.

Solche Fälle sind keine Einzelfälle. Die Mietpreisbremse entfaltet eine abschreckende Wirkung auf dem gesamten Markt, weil sie Unsicherheit erzeugt – und das bereits durch ihre bloße Existenz.

Warum verschärft Regulierung den Mangel?

Die Wohnungsnot entsteht nicht durch „zu hohe Mieten“, sondern durch einen Mangel an Wohnraum. Wer nur die Preise reguliert, ohne das Angebot zu erhöhen, bekämpft die Symptome, nicht die Ursachen.

Wenn Eigentümer und Investoren durch bürokratische Einschränkungen und politische Unsicherheit abgeschreckt werden, sinkt ihre Bereitschaft, in neue Projekte zu investieren. Dabei brauchen wir genau das: neuen Wohnraum, schnellere Genehmigungen und steuerliche Anreize für Bestandssanierungen. Die Mietpreisbremse bringt keine einzige zusätzliche Wohnung auf den Markt, sondern verhindert sogar, dass bestehender Wohnraum aufgewertet oder erweitert wird.

Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sind wirtschaftlich sinnvolle Anreize notwendig

Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist klar: Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch Regulierung, sondern durch Angebot. Preisdeckel wie die Mietpreisbremse sind kein wirksames Steuerungsinstrument, sondern erzeugen Verzerrungen – zulasten derer, die bereit wären, in den Wohnungsmarkt zu investieren und neuen Wohnraum zu schaffen.

Wer den Mietmarkt nachhaltig entlasten will, muss die Voraussetzungen für Neubau und Modernisierung verbessern.
– schnellere Genehmigungsverfahren
– steuerliche Anreize für private Investoren
– verlässliche Rahmenbedingungen ohne ständige Eingriffe.

Statt Vertrauen zu schaffen, sendet die Mietpreisbremse ein Signal der Planungsunsicherheit. Das lähmt die Bereitschaft, Kapital in den Wohnungsmarkt zu lenken – und verschärft letztlich genau jene Wohnungsnot, die politisch bekämpft werden soll.

Die Mietpreisbremse schafft keine Wohnungen – sie verhindert, dass neue entstehen.

Das ist eine Einladung an alle Vermieter im Ruhrgebiet, die Klarheit statt Unsicherheit suchen – nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf, ich berate Sie persönlich.

Sie erreichen mich unter:
Tel. 0209 31000 – Shop Gelsenkirchen-Buer
Tel. 02361 8909010 – Shop Recklinghausen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: ©Thomas Reimer

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