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Scheidungsratgeber: Wege mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen

Für Ehepaare ist die gemeinsam genutzte Immobilie oft mehr als nur ein Zuhause: Sie stellt einen erheblichen Vermögenswert dar und spielt eine zentrale Rolle in der Altersvorsorge. Doch wie sollen Paare im Falle einer Scheidung mit dieser wichtigen Immobilie umgehen?

In der Regel wählen Ehepaare bei der Eheschließung den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen, einschließlich Immobilien, sowie die Schulden beiden Partnern gemeinsam gehören. Leider verläuft die Aufteilung dieses gemeinsamen Vermögens selten reibungslos und kann zu erheblichen Konflikten führen.

Die Realteilung: Aufteilung in zwei eigenständige Wohnungen

Eine Möglichkeit ist die Realteilung, bei der die Immobilie in zwei eigenständige Wohnungen aufgeteilt wird. Beide Ex-Partner bleiben in der Immobilie wohnen und erhalten das Sondereigentum an bestimmten Teilen des Hauses. Diese Aufteilung wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten, wodurch die rechtliche Trennung der Wohneinheiten gewährleistet wird.

Die Realteilung ist jedoch nicht für jede Immobilie geeignet. Insbesondere bei kleineren Häusern oder solchen, die sich baulich nicht ohne weiteres in zwei gleichwertige Einheiten aufteilen lassen, kann diese Option schwierig umzusetzen sein. Es lohnt sich daher, einen Fachmann wie einen Architekten oder Bauingenieur zu Rate zu ziehen, um die Machbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls bauliche Anpassungen vorzunehmen.

Übertragung an die Kinder

Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung der Immobilie auf die gemeinsamen Kinder. Dies kann sowohl steuerliche Vorteile als auch eine langfristige Absicherung für die Kinder mit sich bringen. Um eine solche Übertragung rechtlich abzuschließen, ist allerdings die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich, wenn die Kinder noch minderjährig sind.

Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil auf das Kind übertragen. Dies erfordert die Zustimmung des anderen Partners und ist oft mit emotionalen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. In beiden Fällen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um alle Aspekte und Konsequenzen der Übertragung zu verstehen und entsprechend zu planen.

Übertragung: Auszahlung des Partners

Ein häufig gewählter Weg ist die Übertragung des Eigentums an der Immobilie auf einen der Partner, der dem anderen eine Ausgleichszahlung leistet. Diese Ausgleichszahlung richtet sich nach dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen. Dabei muss der verbleibende Partner in der Lage sein, die Auszahlungssumme aufzubringen, was häufig eine Umfinanzierung oder eine zusätzliche Kreditaufnahme erfordert.

Darüber hinaus muss der verbleibende Partner auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernehmen. Gerade bei hohen Restschulden kann dies zu einer finanziellen Belastung werden. Eine umfassende Finanzberatung und die Unterstützung durch einen Immobilienexperten können helfen, diese Option erfolgreich umzusetzen.

Teilungsversteigerung

Kann keine Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie ähnlich einer Zwangsversteigerung öffentlich versteigert. Diese Option sollte jedoch gut überlegt sein, da der erzielte Erlös oft nicht ausreicht, um die bestehenden Schulden zu decken. Zudem liegt das Höchstgebot meist deutlich unter dem möglichen Verkaufspreis, der bei einem professionellen Verkauf erzielt werden könnte.

Eine Teilungsversteigerung kann auch zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehegatten haften. Es ist daher ratsam, diese Möglichkeit nur als letzten Ausweg in Betracht zu ziehen und vorher alle anderen möglichen Regelungen zu prüfen.

Vermietung der Immobilie

Wenn ein Verkauf nicht vorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht selbst bewohnt werden kann, kann die Vermietung eine Lösung sein. Durch die Vermietung kann die Immobilie weiterhin Einnahmen erzielen, die zur Deckung der laufenden Kosten und zur Tilgung bestehender Schulden verwendet werden können.

Allerdings erfordert die Vermietung eine gute Zusammenarbeit beider Ex-Partner als Vermieter. Alternativ kann ein Makler beauftragt werden, der die Vermietung professionell übernimmt. Es ist wichtig, klare Vereinbarungen über die Einkünfte und die Verwaltung der Immobilie zu treffen, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Verkauf der Immobilie

Die Mehrheit der Paare entscheidet sich für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf zu verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann den gesamten Verkaufsprozess professionell begleiten.

Der Makler führt eine gründliche Bewertung der Immobilie durch, entwickelt eine Vermarktungsstrategie und verhandelt mit potenziellen Käufern. Dadurch kann ein höherer Verkaufspreis erzielt werden und beide Ex-Partner können sich auf andere Aspekte der Scheidung konzentrieren. Der Verkaufserlös wird dann entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt und kann zur Tilgung gemeinsamer Schulden und zur finanziellen Absicherung für die Zukunft verwendet werden.

Schlussfolgerung

Die Scheidungsimmobilie stellt oft eine emotionale und finanzielle Herausforderung dar. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, diese Hürde zu meistern. Ob Realteilung, Übertragung an die Kinder, Auszahlung an den Partner, Teilungsversteigerung, Vermietung oder Verkauf – jede Lösung hat ihre Vor- und Nachteile. Ein erfahrener Experte kann Ihnen helfen, die für Ihre individuelle Situation beste Entscheidung zu treffen. Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden.

Eine Scheidungsimmobilie ist eine emotionale und finanzielle Herausforderung, aber es gibt viele Möglichkeiten, damit umzugehen.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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