Heizungsgesetz 2024: Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Bedeutung energetischer Modernisierung

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), unter dem Stichwort “Heizungsgesetz” bekannt und seit 2020 in Kraft, zielt darauf ab, Energieeffizienzvorschriften in der Bau- und Immobilienbranche zu vereinheitlichen und zu optimieren. Mit den ab 2024 wirksamen Änderungen legt dieses Gesetz strengere Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden fest.

Die Bedeutung einer energetischen Modernisierung von Gebäuden wird somit nicht nur im Kontext des GEG hervorgehoben, sondern ist auch ein entscheidender Faktor im Hinblick auf die Wertstabilität von Immobilien. Diese legislative Initiative fördert einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Energie in der Immobilienbranche. Die Neuerungen des Heizungsgesetzes, die eine Fortführung der Regelungen von 2023 darstellen, setzen die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien besonders in den Vordergrund. Für Immobilienbesitzer bedeutet dies, dass Investitionen in die energetische Modernisierung nicht nur zu einer Reduktion des Energieverbrauchs führen, sondern auch den Marktwert der Immobilien positiv beeinflussen können. Infolgedessen könnten unsanierte Immobilien an Attraktivität verlieren und einem Preisverfall ausgesetzt sein.

65-Prozent-Regelung im neuen Heizungsgesetz: Zeitplan und Konsequenzen für Bestandsgebäude

Für Eigentümer von Bestandsgebäuden ist es wichtig zu wissen, dass die 65-Prozent-Vorgabe des neuen Heizungsgesetzes erst mit der Einführung der kommunalen Wärmeplanung relevant wird. Diese Änderung betrifft Eigenheimbesitzer jedoch nicht unmittelbar, da die Implementierung der Vorgabe schrittweise erfolgt. Große Kommunen werden voraussichtlich ab Mitte 2026 mit der Umsetzung beginnen, während kleinere Gemeinden bis 2028 Zeit haben, ihre Wärmepläne vorzulegen. Trotz der zeitlichen Verzögerung ist es ratsam, frühzeitig in die energetische Modernisierung von Immobilien zu investieren.

Eine proaktive Herangehensweise kann dazu beitragen, dass die Immobilie den zukünftigen Anforderungen entspricht und ihren Wert auf dem Immobilienmarkt behält. Darüber hinaus ermöglicht eine frühzeitige Modernisierung den Eigenheimbesitzern, von staatlichen Förderungen und niedrigeren Energiekosten zu profitieren. Die Anpassung an die neuen Vorgaben ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Konformität, sondern auch ein Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Immobiliensektor.

Optimierung durch Fachkundige: Die Rolle der Energieberatung bei Modernisierung

Die Entscheidung für eine energetische Modernisierung des Eigenheims sollte stets mit einer professionellen Energieberatung einhergehen. Diese Beratung ist darauf ausgerichtet, Bereiche im Haus zu identifizieren, in denen Energieeffizienz verbessert werden kann. In vielen Fällen beginnt die Optimierung mit der Heizungsanlage, um effizientere Energieverwendung zu gewährleisten, bevor größere und kostenintensivere Umbauten in Erwägung gezogen werden. Es ist daher empfehlenswert, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden, um das Eigenheim umfassend energetisch zu optimieren. Aufgrund der fehlenden Regulierung des Berufsbildes ist es ratsam, bei der Suche auf die Energieeffizienz-Expertenliste zurückzugreifen. Diese Liste gewährleistet eine Auswahl an Experten, die ihre Fachkompetenz regelmäßig unter Beweis stellen müssen. Darüber hinaus sind diese Energieberater nicht nur in der energetischen Optimierung versiert, sondern verfügen auch über detaillierte Kenntnisse in Bezug auf Förderanträge. Sie können somit wertvolle Hilfe leisten, um Fördermittel korrekt und effektiv zu beantragen. Eine fachgerechte Energieberatung kann nicht nur helfen, langfristige Energiekosten zu senken, sondern trägt auch dazu bei, den Wert und die Nachhaltigkeit der Immobilie zu steigern.

Warum eine energetische Modernisierung in jedem Fall sinnvoll ist

Wer darüber nachdenkt zu sanieren, sollte sich in jedem Fall dafür entscheiden. Denn auch in Zukunft werden die Preise für herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas weiter ansteigen. Zudem ist eine Modernisierung entscheidend, um einem Preisverfall des Eigentums entgegenzuwirken. Denn ähnlich wie die Wohnlage ist auch die energetische Stufe eines Gebäudes entscheidend, wenn es darum geht, eine Immobilie am Markt zu platzieren. Gebäude, die energetisch auf dem neuesten Stand und saniert sind, erzielen auf dem Immobilienmarkt deutlich höhere Preise als unsanierte Objekte. Außerdem vermindert sich deren Qualität weiter durch die Tatsache, dass Käufer unsanierter Objekte verpflichtet sind, diese innerhalb von zwei Jahren zu sanieren.

Regelungen zur Umlage von Modernisierungskosten auf Mieter

Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, bis zu zehn Prozent der Kosten für eine neue Heizungsanlage auf Ihre Mieter umzulegen. Allerdings gibt es dabei eine wichtige Einschränkung: Die Umlage darf dazu führen, dass die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter um maximal 50 Cent ansteigt. Dieser Deckel soll sicherstellen, dass die Mietbelastung für die Mieter im Rahmen bleibt. Wenn die Modernisierungsmaßnahme durch Bundesmittel gefördert wurde, ist es erforderlich, die erhaltenen Fördermittel von den Gesamtkosten der Modernisierung abzuziehen, bevor die verbleibenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Diese Regelung dient dazu, eine Doppelbelastung der Mieter durch staatliche Förderung und Mieterhöhung zu vermeiden. Es ist für Vermieter wichtig, transparente und detaillierte Berechnungen vorzunehmen und diese den Mietern zur Verfügung zu stellen. Zudem sollten Vermieter bedenken, dass die Umlage von Modernisierungskosten einen angemessenen Zeitrahmen für die Amortisation der Investition berücksichtigen sollte, um faire und ausgewogene Mietverhältnisse zu gewährleisten.

Eine professionelle Energieberatung ist der Schlüssel zur effizienten Modernisierung – sie optimiert nicht nur unser Zuhause, sondern schützt auch unsere Umwelt und unseren Geldbeutel.

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Wir stehen Ihnen mit Expertise zur Seite.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter:

Tel. 0209 31000 – Shop Gelsenkirchen-Buer
Tel. 02361 8909010 – Shop Recklinghausen

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: ©Ivan

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