Barrierefreier Umbau

Barrierefreier Umbau im Alter: Bundesregierung plant Verdopplung der Förderung

Selbst in fortgeschrittenem Alter besteht bei vielen Menschen der Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu leben. Allerdings kann es mit abnehmender Kraft zunehmend zu Herausforderungen kommen. Beispielsweise wird das Einsteigen in die Badewanne zum Duschen zu einer ernsthaften Hürde. Angesichts dieser Problematik beabsichtigt die Bundesregierung, das aktuelle Unterstützungsprogramm zu verdoppeln. Könnte nun der Moment gekommen sein, in einen barrierefreien Umbau zu investieren?

In der Vergangenheit haben zahlreiche Immobilienbesitzer schweren Herzens ihre Immobilie veräußert, anstelle sie für den barrierefreien Zugang umzubauen. Die Beweggründe dafür waren vielschichtig: der Umbau erwies sich als zu kostspielig, die erforderlichen Maßnahmen als zu umfangreich und zeitraubend, oder die Eigentümer haben das Thema zu spät in Betracht gezogen, sodass ein barrierefreier Umbau nicht mehr rentabel erschien.

Mit der geplanten Verdoppelung des Förderprogramms durch die Bundesregierung könnte sich das Blatt jedoch wenden. Dieser Schritt würde es vielen Hausbesitzern ermöglichen, ihre Immobilien auf eine altersgerechte Weise umzugestalten und so länger unabhängig in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben. Zudem könnten die erhöhten Fördermittel auch dazu beitragen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer frühzeitigen Planung eines barrierefreien Umbaus zu schärfen. Im besten Fall führt dies dazu, dass mehr Menschen die Möglichkeit bekommen, ihren Lebensabend in der vertrauten Umgebung ihres eigenen Zuhauses zu verbringen.

Erhöhung der Fördermittel ab 2024

Angesichts der gestiegenen Material- und Baukosten könnte man argumentieren, dass eine Erhöhung der Fördermittel längst überfällig ist. Auch jetzt kann man darüber diskutieren, ob die angepasste Förderung ausreichend ist. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) plant ab dem kommenden Jahr eine Verdoppelung der Fördermittel für den Barriereabbau auf 150 Millionen Euro.

Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig gefallen. Der Entwurf für den Haushalt 2024 soll nach der Sommerpause im Bundestag beraten werden. Nach dem Start des Programms im Juli letzten Jahres (2022) waren die bisher zur Verfügung gestellten 75 Millionen Euro bereits im August vollständig ausgeschöpft. Die geplante Verdoppelung der Mittel könnte daher nur wie ein Tropfen auf den heißen Stein wirken.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass jede Erhöhung der finanziellen Unterstützung ein Schritt in die richtige Richtung ist. Eine Verdoppelung der Mittel könnte dazu führen, dass mehr Projekte zum Abbau von Barrieren in Angriff genommen werden können. Auch wenn die Mittel begrenzt sind, könnten sie dazu beitragen, das Wohnen für eine alternde Bevölkerung angenehmer und sicherer zu machen. Darüber hinaus könnte die erhöhte Sichtbarkeit des Themas weitere private oder öffentliche Investitionen anregen, um den Bedarf an altersgerechten Umbauten zu decken.

Trotz begrenzter Mittel ist jede Erhöhung der Förderung ein Schritt in Richtung eines barrierefreien Lebensraums für unsere alternde Gesellschaft.

Wie sieht die Förderstruktur aus?

Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren innerhalb einer Immobilie abbauen. Das kann zum Beispiel der Umbau einer Dusche mit Einstiegshürde in eine bodengleiche Variante oder der Einbau eines Klappsitzes sein. Auch Maßnahmen außerhalb des Gebäudes, wie die Verbreiterung von Wegen oder die Reduzierung von Treppenstufen, können gefördert werden.

Die KfW unterstützt diese Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Für den altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie erhalten Eigentümer 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro.

Wichtig ist, dass die Förderung nicht nur für größere Umbaumaßnahmen gedacht ist, sondern auch kleinere Anpassungen berücksichtigt. Die Förderung von Einzelmaßnahmen ermöglicht es den Eigentümern, schrittweise Verbesserungen vorzunehmen und so die Wohnqualität zu erhöhen, ohne eine umfassende Sanierung durchführen zu müssen. Ob es darum geht, den Zugang zum Haus zu erleichtern, das Bad barrierefreier zu gestalten oder einfach den Alltag im Haus zu erleichtern – jede Maßnahme zählt und ist ein Schritt in die richtige Richtung, um ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnumfeld zu schaffen.

Lohnt sich ein Umbau ab 2024?

Die Antwort auf diese Frage ist differenziert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist es wichtig, genau abzuwägen, welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und ob eine Anpassung an den “altersgerechten” Standard sinnvoll ist. Eine Beratung durch einen Experten für altersgerechtes Umbauen kann hier sehr hilfreich sein. Dieser kann nicht nur die zu erwartenden Kosten abschätzen und erläutern, wie sich die KfW-Förderung darauf auswirkt, sondern auch über weitere Fördermöglichkeiten informieren.

Wer darüber hinaus wissen möchte, ob ein barrierefreier Umbau auch den Marktwert der Immobilie steigert – ein Aspekt, der für viele Eigentümer von großer Bedeutung ist -, sollte sich von einem erfahrenen Immobilienmakler vor Ort beraten lassen.

Wichtig ist auch, die langfristigen Vorteile eines barrierefreien Umbaus zu bedenken. Abgesehen von der unmittelbaren Verbesserung der Lebensqualität kann ein solcher Umbau die Lebensdauer Ihrer Immobilie verlängern und sie für einen größeren Kreis potenzieller Käufer attraktiver machen, falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Verkauf entscheiden sollten. Es könnte auch als eine Investition in Ihre zukünftige Unabhängigkeit und Sicherheit angesehen werden, da eine altersgerechte Wohnung dazu beiträgt, die Wahrscheinlichkeit von Unfällen zu verringern und die Bewegungsfreiheit in der eigenen Wohnung zu verbessern.

Sind Sie daran interessiert zu erfahren, wie ein barrierefreier Umbau den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen könnte?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter:

Tel. 0209 31000 – Shop Gelsenkirchen-Buer
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: ©Viacheslav Yakobchuk