Die Rolle von Immobilienmaklern – Rechte und Pflichten
Um Immobilientransaktionen unter Einschaltung eines Maklers zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, sind bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten. Die Rechtsprechung spielt dabei eine entscheidende Rolle und gibt den Takt vor. So müssen Immobilienmakler beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Provision und zum Inhalt des Maklervertrages einhalten.
Um herauszufinden, welche Kosten ein Makler verlangen darf und was in einem Maklervertrag erlaubt ist, ist es ratsam, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren. Auch bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Makler und Kunde sollte man als Käufer oder Verkäufer immer seine Rechte und Pflichten kennen. So kann man sich vor unerwarteten Kosten und unangenehmen Überraschungen schützen und letztlich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen.
Allerdings ist zu beachten, dass die gesetzlichen Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Es ist daher sinnvoll, sich auch über die regionalen Gesetze und Vorschriften zu informieren. Um die Suche nach einem geeigneten Makler zu erleichtern, kann man auch auf Empfehlungen von Freunden und Bekannten zurückgreifen.
Alleinauftrag: Wie weit geht die Verpflichtung des Verkäufers?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Alleinvermittlungsauftrag nicht länger als sechs Monate bestehen darf. Eine längere oder unbefristete Vertragslaufzeit ist unzulässig. Während des vereinbarten Zeitraums darf der Auftraggeber seine Immobilie nicht über einen anderen Makler verkaufen. Kündigt der Auftraggeber nicht fristgerecht, kann sich der Vertrag um maximal drei Monate verlängern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vertragsdauer individuell ausgehandelt werden kann und je nach Marktbedingungen und Art der Immobilie variieren kann. Ein guter Makler wird jedoch in der Regel einen realistischen Zeitrahmen vorschlagen, der es ihm ermöglicht, die Immobilie erfolgreich zu vermarkten. Der Alleinauftrag bietet dem Makler die Möglichkeit, sich intensiv um den Verkauf der Immobilie zu kümmern und eine zielgerichtete Vermarktungsstrategie zu entwickeln.
Haftung bei falschen Angaben im Immobilien-Exposé: Wer ist verantwortlich?
Falsche Angaben im Exposé können sowohl den Auftraggeber als auch den Makler haftbar machen. Um dies zu vermeiden, darf der Verkäufer dem Makler keine falschen Informationen geben. Auch der Makler darf das Verkaufsobjekt nicht falsch oder unvollständig darstellen, da er sonst seine Beratungspflicht verletzt und für den entstandenen Schaden haftet. Beschönigt der Makler die Immobilie gegenüber dem Kaufinteressenten, kann er ebenfalls auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Es empfiehlt sich daher, das Exposé genau zu prüfen und nur korrekte Angaben zu verwenden.
Wann darf eine Reservierungsgebühr verlangt werden?
Eine Reservierungsgebühr darf ohne ausdrückliche schriftliche vertragliche Vereinbarung nicht erhoben werden und ist rechtlich unzulässig. Wird im Maklervertrag eine Reservierungsgebühr vereinbart, so ist diese nach erfolgreichem Abschluss auf das Honorar des Immobilienmaklers anzurechnen. Ab 2023 ist der Makler verpflichtet, die gezahlte Gebühr zurückzuerstatten, wenn der Kaufinteressent die Immobilie trotz Reservierung nicht erhält.
Wichtig ist, dass eine Reservierungsgebühr keine Garantie dafür ist, dass der Interessent die Immobilie auch tatsächlich erwirbt. Letztendlich entscheidet der Eigentümer, an wen er verkaufen möchte. Dennoch kann eine Reservierungsgebühr für den Verkäufer eine Absicherung gegenüber Interessenten sein, die nicht ernsthaft am Kauf interessiert sind, sondern sich lediglich ihre Optionen offen halten wollen.
Wann der Immobilienmakler bezahlt werden muss
Die Zahlung der Maklerprovision ist nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig. Der Makler darf keine Klausel in den Vertrag aufnehmen, die besagt, dass die Courtage auch dann fällig wird, wenn der Verkauf nicht zustande kommt. Andere Kosten, wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für die Erstellung eines Energieausweises etc. können dem Kunden jedoch in Rechnung gestellt werden.
Die Höhe der Courtage ist gesetzlich nicht festgelegt, üblich sind jedoch 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer ist möglich, wenn dies vereinbart wird. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Courtage und Provision zu kennen, um im Verkaufsprozess nicht überrascht zu werden.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: ©Andy Dean


