Energieausweis Inhalte und Informationen

Energieausweis: Inhalte und Informationen im Überblick

Seit seiner Einführung vor mehr als zehn Jahren ist der Energieausweis aus der Immobilienbranche nicht mehr wegzudenken. Die gute Nachricht ist, dass sich nur Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen wollen, um dieses Dokument kümmern müssen. Aber auch wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst bewohnen, kann es interessant sein, den Energieausweis zu studieren und mehr über den Gesamtenergieverbrauch Ihres Gebäudes zu erfahren.

Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf des Gebäudes, die Effizienz der Heizung, die Qualität der Isolierung und vieles mehr. Lässt der Energieverbrauch Ihres Gebäudes zu wünschen übrig, können gezielte Sanierungsmaßnahmen helfen, Energie und Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen. Es lohnt sich also, den Energieausweis genau unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen.

Nach welchen gesetzlichen Vorgaben muss ein Gebäudeenergieausweis erstellt werden?

Ab dem 01.11.2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammenfasst. Der Gebäudeenergieausweis ist nach den Vorgaben des § 80 GEG zu erstellen. Danach muss jeder Bauherr, Vermieter oder Veräußerer eines Gebäudes, das neu errichtet, erweitert, verkauft oder vermietet wird, einen Gebäudeenergieausweis ausstellen lassen. Dies gilt auch für Gebäude der öffentlichen Hand.

Der Gebäudeenergieausweis muss darüber hinaus die Anforderungen des § 81 GEG erfüllen. Dabei wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Bei beiden Ausweisarten müssen bestimmte Angaben wie der energetische Zustand des Gebäudes, die eingesetzte Haustechnik und der Energieverbrauch berücksichtigt werden. Die Erstellung des Gebäudeenergieausweises darf gemäß § 84 GEG nur von qualifizierten Fachleuten mit entsprechender Ausbildung und Zertifizierung durchgeführt werden. Auch die Anforderungen an die Datenaufnahme, Auswertung und Dokumentation des Gebäudeenergieausweises sind im GEG genau geregelt.

Welche Informationen enthält der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Auskunft über die Umweltfreundlichkeit einer Immobilie gibt. Im Mittelpunkt steht dabei der Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes. Sinn und Zweck des Ausweises ist es, die eigene Immobilie mit anderen Häusern und Wohnungen zu vergleichen und die Energieeffizienz transparent zu machen. Mit Hilfe des Energieausweises können Eigentümer und Interessenten beispielsweise den Wärmebedarf des Hauses, den Energieverbrauch der Heizung und den Dämmstandard ermitteln. Die meisten Energieausweise zeigen auch, wie hoch der Verbrauch des jeweiligen Energieträgers wie Heizöl oder Gas pro Jahr ist. So können Sie als Hauseigentümer oder Kaufinteressent Ihre Energiekosten besser einschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ergreifen.

Wird ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigt?

Seit Oktober 2007 sind Hauseigentümer, die neu bauen, gesetzlich verpflichtet, einen bedarfsorientierten Energieausweis vorzulegen. Auch für Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden und später umfassend saniert oder angebaut wurden, ist ein bedarfsorientierter Ausweis Pflicht. In allen anderen Fällen genügt ein verbrauchsorientierter Ausweis, der den Energieverbrauch des Gebäudes angibt. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten liegt in der Art der Berechnung: Während der Bedarfsausweis den Energiebedarf anhand der Bauweise und Ausstattung des Gebäudes berechnet, gibt der verbrauchsorientierte Ausweis nur den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre an. In jedem Fall ist es sinnvoll, einen Energieausweis für die eigene Immobilie zu besitzen, um die Energieeffizienz zu verbessern und damit langfristig Kosten zu sparen.

Vorteile des Verbrauchsausweises

Die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist relativ einfach. Es werden lediglich die Daten der letzten drei Jahre herangezogen, um den Energieverbrauch der Immobilie zu berechnen. Dabei werden die Kosten des jeweiligen Energieträgers zugrunde gelegt. Diese Methode berücksichtigt aber auch das individuelle Heizverhalten der Bewohner und die klimatischen Bedingungen, so dass die Berechnung nicht immer genau sein kann. Außerdem wird der energetische Zustand des Gebäudes, einschließlich möglicher Schwachstellen in der Bausubstanz, nicht berücksichtigt. Dennoch ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis eine gute Möglichkeit, sich einen ersten Überblick über den Energieverbrauch der Immobilie zu verschaffen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einzuleiten.

Gute Gründe für die Erstellung eines Bedarfsausweises

Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist ein komplexer Prozess, der eine detaillierte technische Analyse erfordert. Die zentrale Frage bei der Erstellung des Ausweises ist, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlicher Nutzung benötigt. Um dies zu ermitteln, führt ein Experte eine gründliche Bestandsaufnahme sowohl der Bausubstanz als auch der technischen Gebäudeausrüstung durch. Dies kann eine umfassende Analyse der Wärmedämmung, der Heizsysteme und anderer relevanter Faktoren erfordern, um eine genaue Schätzung des Energiebedarfs des Gebäudes zu ermöglichen.

Wer kann meinen Energieausweis ausstellen und wie lange ist der Ausweis gültig?

Vielleicht fragen Sie sich, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Keine Sorge, viele zertifizierte Energieberater sowie Architektur- und Ingenieurbüros bieten mittlerweile diese Dienstleistung an. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

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Gelsenkirchen-Buer Tel. 0209 31000 oder Recklinghausen Tel. 02361 8909010


Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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