Fristverlängerung für Grundsteuererklärung – aber die Probleme bleiben
Viele Immobilien-Eigentümer atmen auf. Sie haben nun Zeit bis zum 31. Januar 2023, um ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Doch die Fristverlängerung behebt nicht die Schwierigkeiten, die viele mit den Formularen und der Systematik der Datenerfassung haben.
Eigentlich hätte die Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober dieses Jahres bei der Steuerbehörde abgegeben werden müssen. Bis Anfang Oktober hatten dies aber nicht mal ein Drittel der Immobilien-Eigentümer getan. Das lag nicht daran, dass die restlichen Eigentümer so faul sind, sondern weil die Erfassungssystematik und die Formulare im Elster-Programm „nicht im Geringsten durchdacht“ sind, sagte Steuerberater Oliver Hagen im Spiegel-Interview. Allerdings gibt die Fristverlängerung den Eigentümern jetzt wenigstens die Zeit, Informationen von anderen Ämtern, auf die sie warten, noch rechtzeitig zu erhalten.
Rechtzeitig Einspruch einlegen
Einige Punkte in der Grundsteuererklärung sind ungenau geregelt, stellt Hagen fest. Was beispielsweise gilt als Kernsanierung? Auch Wohn- und Nutzfläche sind nicht genau definiert. Deshalb rät Hagen, gleich nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheides, der 2024 die Eigentümer erreichen soll, Einspruch einzulegen. Dafür bleibt allerdings nur ein Monat Zeit.
Denn Hagen geht davon aus, dass der Grundsteuerwert in vielen Fällen zu hoch berechnet sein wird. Ein Einspruch stoppt den Fristablauf und gibt Eigentümern die Zeit und die Möglichkeit, den Grundsteuerwertbescheid genau zu prüfen. Der Einspruch kann auch ohne Schaden wieder zurückgezogen werden. Lassen Sie sich hierbei am besten von einem Experten beraten.
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Die alte Grundsteuer wurde kassiert, weil sie laut des Bundesverfassungsgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Hagen sieht dies ebenfalls bei der Berechnung der neuen Grundsteuer gegeben und rechnet damit, dass sie die Gerichte noch lange beschäftigen wird.
Einen Steuerexperten fragen
Wenn Sie sich beim Ausfüllen der Elster-Formulare unsicher sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden. Je nach Region kann es in Deutschland schwierig sein, einen zu finden. In Düsseldorf beispielsweise sind viele Steuerberater so überlastet, dass sie keine neuen Mandanten aufnehmen. Die Suche nach einem Steuerberater kann also etwas länger dauern.
Grundsteuererklärung geht nur elektronisch
Da es für die Finanzämter darum geht, die Daten zur Immobilie zu digitalisieren, muss die Abgabe der Grundsteuererklärung grundsätzlich elektronisch erfolgen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist eine Abgabe auf Papier möglich. Für die elektronische Datenübermittlung ist ein Benutzerkonto bei ELSTER (Elektronische Steuer Erklärung) notwendig. Wenn Sie noch kein Elster-Onlinekonto besitzen, sollten Sie sich so schnell wie möglich registrieren, denn das Passwort erhalten Sie per Post – und das kann ein paar Wochen dauern.
Sind Sie noch unsicher, was für die Berechnung der neuen Grundsteuer von Bedeutung ist?
Kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne.
Gelsenkirchen-Buer Tel. 0209 31000 oder Recklinghausen Tel. 02361 8909010
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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