Privatgutachten vor Gericht

Privatgutachten können vor Gericht ausschlaggebend sein

BERLIN. Viele private Bauherren, die ohne eigene und damit unabhängige Architekten planen und bauen, schenken den Unternehmen, die ihr Haus errichten, großes Vertrauen, so die Erfahrung des Verbands Privater Bauherren. Doch oft wird dieses Vertrauen in der Realisierungsphase getrübt. Etwa, wenn die Bauherren feststellen, dass es auf der Baustelle Dinge gibt, die ihnen nicht richtig ausgeführt erscheinen oder Fragen zur Ausführung auftauchen, die sie längst für geklärt hielten. Oder bei Bauunternehmen auf einmal kein Ansprechpartner mehr erreichbar ist, oder sie keine ausreichenden Antworten erhalten, oder wenn sie mit Fachkauderwelsch überschüttet werden – dann fällt es Bauherren meist schwer, das Vertrauen wiederaufzubauen. Der Rat des VPB: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser und ein Privatgutachten kann sehr hilfreich sein.

Denn stellen sich die Bedenken der Bauherren als berechtigt heraus, steht auch immer die Möglichkeit oder der spätere Zwang zu einer rechtlichen Klärung im Raum, erklärt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag: Es geht schon damit los, ob und in welcher Höhe Abschlagszahlungen zurückbehalten werden dürfen, weil der Zustand des Baus, an den sich Ratenzahlungen knüpfen, mangelhaft ist. Also: Gibt es schon während der Bauphase Anzeichen einer Eskalation oder geht es direkt weiter zur gerichtlichen Auseinandersetzung, dann kann ein Gutachten, das die privaten Bauherren beauftragen, sich als nötig und nützlich erweisen. Die Mangelhaftigkeit kann in einem Privatgutachten (so genannt zur Abgrenzung vom Gerichtsgutachten, das im Prozess vom Gericht zur Klärung von Beweisfragen beauftragt wird) nicht geklärt werden, weil das eine Rechtsfrage ist. Aber ob ein baulicher Zustand von den anerkannten Regeln der Technik abweicht oder eine im Bauvertrag ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft einhält oder nicht, das kann ein solches Privatgutachten eben durchaus. Und in Bauprozessen geht es nun einmal meist um die Frage, ob die Bauausführung in Ordnung ist.

Ein Privatgutachten, das von einem kompetenten Sachverständigen möglichst in einer Form erstellt wurde, wie sie auch Gerichtsgutachten aufweisen, lässt sich nicht einfach vom Tisch wischen, so Holger Freitag. Mit dessen Sachaussagen müsse sich der Bauunternehmer schon inhaltlich und in gleichartiger Qualität auseinandersetzen. Im besten Fall sei die Debatte mit dem Privatgutachten auch schon zu Ende: Manchmal kann das so aussehen, dass der Mangelverdacht, den man als Bauherr hatte, sich nicht bestätigt. Man weiß dann aber auch, warum und hat sich unnötige Streitereien erspart. Oft aber ist es so, dass der Sachverständige noch viel mehr Mängel als der Laie entdeckt. Nach der Abnahme des Hauses ist es Sache der Bauherren, in einem Rechtsstreit einen Mangel darzulegen und im Fall des Bestreitens zu beweisen. Sie müssen nur die Mangelerscheinung (etwa eine feuchte Wand) darlegen. Ein Privatgutachten hilft schon vor dem Prozess abzuschätzen, wie erfolgreich dieser verlaufen wird und ob die Mangelerscheinung auf einem Mangel des Bauunternehmers beruht. Werden solche Privatgutachten im Prozess vorgelegt, gelten sie als qualifizierter Parteivortrag. Das Gericht muss sich mit dem Gutachten bei seiner Entscheidung auch inhaltlich auseinandersetzen, um sein Urteil nicht anfechtbar zu machen.

Überhaupt sei es in Bauprozessen über Mängel oft so, dass nach dem Gerichtsgutachten eigentlich der Fall schon entschieden ist. Denn auch die Richter sind keine Fachleute für Bautechnikfragen und verlassen sich auf das Gerichtsgutachten. Aber was dieses taugt, wo seine Fehler liegen und wie es richtigerweise sein muss, kann man als Prozesspartei nur durch ein Privatgutachten herausfinden. Und nur mit diesem ist es dem eigenen Anwalt möglich, substantiiert Bedenken gegen das Gerichtsgutachten vorzutragen, Erläuterungen und Ergänzungen durchzusetzen oder am Ende gar die Einholung eines weiteren Gerichtsgutachtens zu erreichen.

Freitag hat noch einen wichtigen Tipp für private Bauherren: “In manchen Fällen können die Kosten für ein Privatgutachten ganz oder in Teilen dem unterlegenen Bauunternehmer in Rechnung gestellt werden. Darauf sollte aber kein Verbraucher warten. Denn auch in allen anderen Situationen ist ein Baulaie nur mit selbst beauftragten Privatgutachtern in der Lage, den Bauzustand fachlich korrekt einzuschätzen.”

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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