Was muss ich beim Kauf einer Immobilie beachten?
Wer sich sein Haus nicht selbst bauen möchte, der kauft sich eine Bestandsimmobilie. Doch wer hier nicht aufpasst, kann sich in Überkosten stürzen, die vorher nicht eingeplant waren. Worauf sollten Kaufinteressenten bei der Wahl achten? Die Gründe für Mehrkosten nach dem Kauf sind vielfältig und reichen von versteckten Baumängeln bis hin zu veralteten Heizsystemen oder Feuchtigkeitsschäden. Solche Reparaturen und Sanierungsarbeiten können mehrere tausend Euro verschlingen. Gerade wenn man für den Hauskauf ein Darlehen aufnehmen muss oder keinen finanziellen Puffer eingeplant hat, ist es kaum oder gar nicht möglich, die Sanierungen und Reparaturen zu bezahlen.
Schimmel, Hausschwamm und Feuchtigkeitsschäden
Feuchtigkeitsschäden führen früher oder später zur Bildung von Schimmel oder Hausschwamm. Das sorgt nicht nur für spätere Gesundheitsschäden der Bewohner des Hauses, sondern auch dazu, dass das Mauerwerk darunter leidet. In besonders schweren Ausprägungen des Befalls, kann das Haus sogar Folgeschäden erleiden. Daher sollte bereits beim Kauf auf diese Dinge geachtet werden:
- Sichtbare Wasserflecken oder Geruchsbildung in Raumecken
- Begutachtung von Wänden hinter Einbaumöbel, Fensterrahmen, Holzbalken und tragende Elemente
Elektrische Anlagen im Haus
Stromleitungen sollten den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Mindeststandards für elektrische Anlagen in Wohngebäuden sind in der DIN 18015 zu finden. Vor allem bei älteren Bestandsbauten, die vom Verkäufer noch nicht saniert wurden, sollten Stromleitungen und Co genauer unter die Lupe genommen werden. Ansonsten muss der Käufer später für die Erneuerung der installierten Elektrik sorgen.
Energieverbrauch, Nachrüstpflicht und Heizungsanlage
Den ersten Hinweis, wie viel Energiekosten oder energetische Sanierungsarbeiten später auf den Käufer zukommen, findet sich im Energieausweis. Den muss jeder Eigentümer beim Verkauf besitzen und den Käufern vorzeigen. Ist die Immobilie, falls notwendig, noch nicht nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachgerüstet, muss das der neue Besitzer innerhalb einer bestimmten Frist erledigen. Ansonsten drohen hohe Bußgelder. Möchten sich Käufer die Nachrüstungskosten ersparen, sollte Folgendes vom Verkäufer bereits gemacht worden sein:
- Heizungsleitungen, Warmwasserleitungen und Armaturen dämmen (isolieren)
- Oberste Geschossdecke dämmen (anstelle der obersten Geschossdecke kann auch das darüber liegende Dach gedämmt werden)
- Austausch von 30 Jahre alten Heizungen oder Heizungen mit einer zentralen Regelung mit Thermostaten
Ein Immobilienmakler hilft Ihnen nicht nur eine Immobilie zu finden. Er kann Käufer Informationen zur gesetzlichen Nachrüstpflicht geben und weiß, welche Maßnahmen den Wert der Immobilie später steigern können. Außerdem kann der lokale Immobilienprofi Käufer bei der Suche nach Experten und Handwerkern unterstützen.
Möchten Sie eine Bestandsimmobilie kaufen? Wir unterstützen Sie dabei und beraten Sie auch gern dazu, was beim Kauf wichtig ist.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Gelsenkirchen-Buer Tel. 0209 31000 oder Recklinghausen Tel. 02361 8909010
Weitere wichtige Informationen:
Das neue GEG – Die Nachrüstpflicht >>>
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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