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Sie haben ein Grundstück geerbt? Das sollten Sie beachten!

Jährlich werden in Deutschland große Vermögen vererbt. Oft gehört auch eine Immobilie oder ein Grundstück dazu. Wie bei einem Haus stellt sich auch bei einem unbebauten Grundstück die Frage: „Was soll damit geschehen?“ Zusätzlich kommt seit diesem Jahr noch eine weitere Herausforderung dazu.

Im vergangenen Jahr wurde die Grundsteuer in Deutschland reformiert. Bis Ende 2024 müssen etwa 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Auf Eigentümer kommt in diesem Jahr Arbeit zu.

Was Eigentümer jetzt tun müssen

Wer seit dem 1. Januar 2022 Eigentümer einer Immobilie – Haus, Wohnung oder Grundstück – ist, muss noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung über die Steuerplattform Elster, in elektroischer Form, abgeben. Lassen Sie sich hierzu von einem Immobilienprofi und einem Steuerberater beraten.

Grundstück geerbt, und jetzt?

Zunächst stellen sich mehrere Fragen: Gibt es einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben? Wurde das Erbe in einem Testament geregelt oder greift die gesetzliche Erbfolge? Muss Erbschaftssteuer gezahlt werden? Das richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Grundstücks.

Ein regionaler Qualitätsmakler kann für Sie den Wert des Grundstücks bewerten. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Bei Kindern beispielsweise liegt dieser bei 400.000 Euro. Ist das Grundstück nach professioneller Wertermittlung (durch einen Sachverständigen) weniger wert, fällt keine Erbschaftssteuer an. Geschwister des Erblassers haben eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. Ist das Grundstück mehr wert, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerprofi beraten, ob Steuer für Sie anfällt und wenn, in welcher Höhe.

Grundstück und Erbengemeinschaft

Was aus dem gemeinsam geerbten Grundstück werden soll, muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden. Möchte einer das Grundstück für sich behalten, muss er die Miterben auszahlen. Grundlage hierfür ist wieder eine Wertermittlung durch einen Immobilienprofi (Sachverständigen für Wertermittlung). Ebenso, wenn das Grundstück verkauft werden soll. Lohnt sich eine Verpachtung des Grundstücks? Oder kann das Grundstück evtl. geteilt werden? Um herauszufinden, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Können sich die Erben nicht einigen, droht die Zwangsversteigerung. Diese sollte besser vermieden werden, da Immobilien hierbei oft unter Wert versteigert werden.

Kosten beim Grundstückserbe

Erben müssen Grundsteuer zahlen. Darüber hinaus muss der Eigentumsübergang vom Erblasser auf den Erben im Grundbuch dokumentiert werden. Erfolgt dies innerhalb von zwei Jahren, fallen keine Gebühren an. Allerdings kann für eine Eigentumsumschreibung ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise wenn kein Testament vorliegt. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Erbes.

Sind Sie unsicher, was aus Ihrem Grundstück werden soll?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Gelsenkirchen-Buer Tel. 0209 31000 oder Recklinghausen Tel. 02361 8909010


Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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