Warum ist die Wohnflächenberechnung meiner Immobilie beim Verkauf so wichtig?
Immobilien sind momentan heiß begehrt. Da denkt man schnell, man könne seine Immobilie schnell gewinnbringend verkaufen, ohne einen Immobilienmakler hinzuziehen. Das ist nicht ohne Risiko, denn damit nimmt man nicht nur in Kauf, dass der Verkauf länger dauert. Sondern auch, dass der Verkaufserlös zu gering ausfällt. Zudem entstehen Haftungsrisiken, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.
Es ist nicht leicht, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig oder schlichtweg falsch. Sie haben zwar noch keine Schadenersatzklage am Hals, wenn Sie diese ungeprüft übernehmen. Aber Sie sollten von Anfang an transparent kommunizieren und somit auch äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.
Exakte Angaben in professionellen Wertgutachten
Sie haben sich für eine professionelle Vermarktung durch einen lokalen Qualitätsmakler entschieden. Zunächst wird er auf der Grundlage einer fachmännischen Marktwertanalyse eine professionelle Wertermittlung vornehmen. Dazu wird er neben der gründlichen Besichtigung die Wohnfläche der Immobilie mit aufnehmen. Das vor allem, wenn die alten Unterlagen – durch den Anbau – nicht mehr stimmen. Oder aber aus dem Zeitraum stammen, als die aktuell gültige Berechnungsverordnung noch nicht galt (Wohnflächenverordnung von 2004). Für eine Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche besonders wichtig. Dabei wird nicht nur der marktgerechte Angebotspreis festgelegt. Es gibt Ihnen zudem die Garantie, dass Sie alle wichtigen Daten Ihrer Immobilie kennen. Außer Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie gehört dazu eben auch die genaue Wohnfläche.
Schadenersatzansprüche bei Fehlern der Wohnflächenberechnung
In der Wohnflächenverordnung finden sich sehr viele Vorschriften, die man bei der Berechnung der Wohnfläche befolgen muss. Es gilt dabei besonders, bauliche Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Ebenso die Frage, welche Räume als Wohnräume anzusehen sind. Das ist genau geregelt. Dabei kann eines von Anfang an festgehalten werden: die Grundfläche entspricht nicht gleich der Wohnfläche.
Gerichtlichen Auseinandersetzungen vermeiden
Wer da als Laie die Immobilie selbst ausmisst, macht schnell einen Fehler. Ein Immobilienmakler hingegen macht das (fast) jeden Tag und ist mit den Vorschriften bestens vertraut. Dadurch minimieren Sie das Risiko, Schadenersatzforderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen. Dafür müsste er zwar ganz genau nachweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schließlich schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf mit einem Streit vor Gericht zu beschäftigen.
Übrigens: ist die falsche Wohnflächenberechnung erst einmal im Kaufvertrag mit aufgenommen, können Sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, der im Vertrag festgehalten ist.
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie professionell verkaufen zu lassen? Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. Telefon 0209 31000
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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