Altes Zuhause verkauft, Neubau noch nicht fertig – was nun?
Nicht nur durch die aktuell anhaltende Rohstoffknappheit kommt es immer wieder zu Verzögerungen beim Hausbau – und das zum Schrecken vieler Bauherren. Doch was kann man tun, wenn die alte Immobilie bereits verkauft und die neue zum festgesetzten Termin noch nicht bezugsfertig ist?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die gängigsten Optionen vor.
Befürchten Sie, dass Ihr neues Haus nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder möchten Sie Ihre alte Immobilie verkaufen, bevor Sie den Auszug planen? Dann können Sie sich mit den neuen Besitzern einigen und sich im Kaufvertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht gewähren lassen.
Zwischenmietvertrag
Anstatt eines Wohnrechts können Sie sich auch mit den neuen Besitzern auf einen Zwischenmietvertrag einigen. Da dieser vom Kaufvertrag unabhängig ist, kann er auch abgeschlossen werden, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde. In einem solchen Fall sind Sie allerdings nicht nur in einer schlechteren Verhandlungsposition, sondern auch von den Plänen des neuen Besitzers abhängig: Wenn Sie kurzfristig doch länger in Ihrer alten Immobilie bleiben müssen, hat der neue Eigentümer wahrscheinlich schon eigene Umzugspläne geschmiedet.
Wer ist der Bauherr?
Sollten Sie kurzfristig vor dem Problem stehen, dass Ihr Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, kommt es darauf an, ob Sie selbst Bauherr sind, oder ob Sie ein geplantes Objekt bei einem Bauträger erworben haben. Wenn Sie der Bauherr sind, tragen Sie in der Regel die Verantwortung – auch für die Verzögerung – und müssen sich selbst um eine Zwischenunterkunft kümmern.
Haben Sie dagegen eine Eigentumswohnung gekauft, die Teil eines größeren Bauprojektes ist, haftet der Bauträger für die Verzögerung. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass ein genaues Einzugsdatum im Kaufvertrag vereinbart wurde. Ist die Wohnung zum festgelegten Termin nicht fertiggestellt, muss der Bauträger Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Entschädigung zahlen.
Entschädigung
Diese Entschädigung entspricht in der Regel einer Vergleichsmiete für den Zeitraum, in dem Sie nicht in Ihr neues Zuhause einziehen konnten. Darüber hinaus müssen auch die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft (zum Beispiel eine deutlich kleinere Wohnung) oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Ebenso müssen weitere anfallende Kosten, die durch die Verzögerung entstehen vom Bauträger übernommen werden. Welche Kosten hier zusätzlich anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Typische Beispiele sind Maklerkosten (soweit sie anfallen) für die Beschaffung einer Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.
Damit Sie bei den vertraglichen Details auf der rechtlich sicheren Seite sind und der Kaufvertrag auch die Prüfung durch den Notar besteht, sollten Sie sich von einem Immobilienprofi beraten lassen.
Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
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Weitere wichtige Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: ©Brian Jackson