Was tun mit einem geerbten Grundstück?
Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: nicht alles und nicht überall darf gebaut werden. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.
Ob ein Grundstück bebaut werden darf und was darauf errichtet werden kann, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie bei in diesem Fall sehr gut beraten. Er kennt nicht nur den regionalen Immobilienmarkt, sondern auch rechtliche Möglichkeiten bei einem geerbten Grundstücks.
Der Bebauungsplan gibt Aufschluss
Im Bebauungsplan ist dokumentiert, ob und was gebaut werden darf. Ein Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes darf in der Regel bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist und das Bauvorhaben den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Auskunft über einen rechtskräftigen Bebauungsplan erhalten Sie auch bei der entsprechenden Gemeinde.
Der Zersiedelungsgedanke
Existiert kein Bebauungsplan in dem Lagebereich ihres geerbtes Grundstücks, sollten Sie überprüfen lassen, ob sich Ihr Grundstück innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ (§34 BauGB – Baugesetzbuch) befindet. Ist die Erschließung gesichert, leitet sich daraus auch ein Baurecht ab. Was jedoch ein „zusammenhängender“ Ortsteil ist, kann umstritten sein. Gerade bei Randlagen von Orten kann eine Bebauung schwierig sein. Gemeinden befürchten oft eine Zersiedelung, also das ungeregelte und unstrukturierte Wachstum von Ortschaften. Immobilienexperten empfehlen daher, sich bei der Stadt/Gemeinde nach Ortsgrenzen zu erkundigen und ob Ihr geerbtes Grundstück im „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ befindet.
Der Außenbereich ist schwierig
Befindet sich das Grundstück außerhalb des Bebauungsplans (§33 BauGB – Baugesetzbuch) oder nicht „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, befindet es sich im Außenbereich (§35 BauGB – Baugesetzbuch) einer Stadt/Gemeinde. Ein Baurecht besteht hier in der Regel nur in Ausnahmefällen für sogenannte privilegierte Vorhaben. Beispielsweise zur Nutzung für Landwirtschaft oder Energieerzeugung sowie zur Errichtung von Industriegebäuden oder Militäranlagen.
Beratung beim Immobilienprofi
Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrem Grundstück geschehen soll? Lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten. Er kann das Potenzial sehr gut einschätzen und Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten. Er bewertet Ihr Grundstück, kümmert sich um das Zusammentragen der verkaufsrelevanten Unterlagen sowie die Vermarktung und weiß, welche Zielgruppe für Ihr Grundstück die passende ist. Eventuell hat er in seiner Datenbank bereits einen passenden Kaufinteressenten für Ihr geerbtes Grundstück.
Sie suchen nach Unterstützung beim Verkauf Ihres geerbten Grundstücks?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. Telefon 0209 31000
Weitere wichtige Informationen:
Die Bedeutung des Begriffs Zersiedelung >>>
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: ©KB3