Unsere Checkliste – Die Scheidungsimmobilie
Wenn es in der Ehe irgendwann nicht mehr funktioniert stehen Ehepartner oft vor einer scheinbar unlösbaren Aufgaben. Die Teilung einer Immobilie während einer Ehescheidung stellt die Partner vor schwierige Fragen – und das in einer emotional angespannten Lebensphase. Welche Möglichkeiten der Teilung gibt es und mit welchen Problemen müssen Sie rechnen? Um in dieser Situation den Überblick zu behalten, hilft Ihnen unsere Checkliste.
Für die Teilung einer Scheidungsimmobilie gibt es im Wesentlichen folgende Optionen: a) das Paar verkauft die Immobilie, b) das Paar behält die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) einer der Partner erwirbt die Immobilie vollständig und übernimmt sie, oder d) die Immobilie wird als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder übertragen. In der Praxis gibt es jedoch bei jeder dieser Möglichkeiten mindestens einen Haken.
Der Immobilienverkauf am freien Markt
Ist in der Regel sinnvoll, da die Schulden, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, getilgt werden können und beide Partner erhalten ihren Teil des Verkaufserlöses als Grundlage für einen Neustart.
- Kleiner Nachteil: Bei einer Rückzahlung von Krediten vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung; lebte das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie, kann bei einem guten Verkauf der Immobilien Spekulationssteuer anfallen
- Gefahr: Einigt sich das Paar nicht auf einen Verkauf, weil beispielsweise einer der Partner die Immobilie weiter bewohnen möchte, droht eine Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den anschliessenden Verkaufserlös auswirkt
Die Vermietung an Dritte
Eine Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll, damit zum Beispiel später die Kinder sie erben und darin leben können.
- Kleiner Nachteil: Wer vermietet, muss sich annschliessend weiterhin um die Immobilie kümmern, Reparaturen und die Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten
- Gefahr: Vermietung lohnt sich in der Regel nur, wenn sich durch die Mieteinnahmen mindestens der Immobilienkredit tilgen lässt und wenn beide Partner sich wirklich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird
Die Weiternutzung des gemeinsamen Eigentums
Der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet.
- Nachteil: Ist die Immobilie noch nicht ganz abbezahlt, haften weiterhin beide Partner für die Rückzahlung der Kredite – aus Sicht der Bank werden die Schulden jedoch nicht geteilt, das heißt: falls einer der Partner zahlungsunfähig wird, holt sich die Bank die gesamte Restschuld beim anderen
- Gefahr: Ist die Rückzahlung der Kredite nicht mehr gesichert, droht der Verlust bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie – verbunden mit möglichen herben finanziellen Einbußen
Die Übernahme durch einen der Partner
Einer der beiden Ehepartner möchte den Immobilien-Grundbesitz nicht aufgeben und kauft den halben Anteil vom Ex-Partner.
- Nachteil: Der Partner, der die Immobilie übernimmt, muss seinen Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen
- Gefahr: Das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung
Eine Schenkung der Immobilie an das Kind oder die Kinder kann eine weitere Lösung sein. Jedoch drohen hier die gleichen Risiken, wenn die Immobilie noch nicht komplett abbezahlt ist, und wenn gegenseitige Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich bestehen.
Sie sind sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist?
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: ©snowing12