Immobilienverrentung anstatt Zwangsversteigerung

Notverkauf: Immobilienverrentung anstatt Zwangsversteigerung

Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona können bisher noch nicht erfasst werden. Experten gehen davon aus, dass es zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen wird. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass Immobilieneigentümer ihre Kredite nicht mehr bedienen können. Die Folge darauf wäre die Zwangsvollstreckung der Immobilie. Um diese schon im Vorfeld zu vermeiden, gibt es sehr gute Alternativen wie zum Beispiel die Immobilienverrentung.

Die Nachfrage nach Immobilien ist im aktuellen zweiten Lockdown noch größer als das derzeitige Immobilienangebot. Wer seine Immobilie jetzt schnell verkaufen muss, hat deshalb immer noch eine starke Verhandlungsposition. Um diese Verhandlungsposition aber zu nutzen, müssen Immobilienverkäufer den Wert der Immobilie und ihre Zielgruppe gut kennen.

Die Immobilienverrentung: Mietfrei wohnen

Wenn Sie kurzfristig dieLiquidität durch einen Immobilienverkauf steigern und dennoch ihr Dach über dem Kopf behalten möchten, bietet die Immobilienverrentung eine wundervolle Lösung.  Bei der Immobilienverrentung können Eigentümer ihre Immobilie verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben. Hierfür lassen sie sich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen. Dafür gibt es zwei Modelle: Das Wohnrecht kann lebenslang gelten – so bei der Leibrente. Oder es kann zeitlich befristet sein – so bei der Zeitrente. Für Kapitalanleger ist das ebenfalls ein sehr interessantes Modell.

Dabei kann relativ frei vereinbart werden, wie der Kaufpreis für die Immobilie gezahlt wird. Er kann als monatliche „Rente“ gezahlt werden, als Einmalzahlung oder als Kombination aus beidem. Wer in einer Notsituation verkaufen muss, wird vielleicht eine größere Einmalzahlung bevorzugen. Die Berechnung der monatlichen Rente ist sehr komplex, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Grundlage ist aber immer der Wert der zu veräußernden Immobilie. Diesen ermittelt am besten ein lokaler Qualitätsmakler, der einen Wertermittlungssachverständigen im Hause hat. Entscheidet sich der Verkäufer für die Zeitrente, also ein zeitlich befristetes Wohnrecht, richtet sich die Rente nach diesem Zeitraum. Bei der Leibrente kommt es auf die geschätzte Lebenserwartung des Immobilienverkäufers an. In diesem Fall muss der Verkehrswert der lebenslangen Leibrente vom Sachverständigen über die sogenannte Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes ermittelt werden.

Unbedingt die Zwangsversteigerung vermeiden

Können Immobilieneigentümer den Bankkredit nicht mehr bedienen, droht meist eine Kündigung des Kreditvertrages durch die Bank. Dies führt in den meisten Fällen zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie. In der Regel ist das eine schlechte Lösung für den Immobilieneigentümer, da Immobilien hierbei nicht unbedingt zu Höchstpreisen versteigert werden.

Ein Profi-Immobilienmakler kennt durch seine langjährige Erfahrung solche Fälle sehr genau. Er wird dafür sorgen, dass auch im Notverkauf unter Zeitdruck die Immobilie zu einem bestmöglichen und marktgerechten Preis verkauft wird. So hilft er, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.  Lassen Sie sich von einem Profi-Immobilienmakler beraten, welches Modell für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist.

Sie möchten mehr über die Verrentung einer Immobilie erfahren?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. Telefon 0209 31000

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt im Einzelfall keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Steuerberater  und/oder Rechtsanwalt klären.

Foto: ©Snowing12

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