Das Bestellerprinzip – ab 2015 zahlt der Vermieter den Immobilienmakler
Das Bestellerprinzip kommt definitiv 2015
Bereits seit vielen Jahren fordert das Bündnis 90/Die Grünen eine wirtschaftliche Entlastung der Mieter. Wer eine Maklerleistung in Auftrag gibt, der soll in Zukunft auch dafür zahlen. Eine gesetzliche Novellierung soll im Jahr 2015 dafür sorgen, dass die Provisionsregelung des Immobilienmaklers neu geregelt wird. Das Bundesland Hamburg gab den ersten Impuls dazu, weitere Bundesländer schlossen sich an und forderten so gemeinsam das so genannte Bestellerprinzip.
Im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen haben die Union (CDU/CSU) und SPD auf ein “Paket für bezahlbares Wohnen und Bauen” geeinigt. In diesem Gesetz soll die vieldiskutierte Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Maklerleistungen, welches vorraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll, geregelt werden. Zukünftig soll derjenige den Immobilienmakler bezahlen der ihn beauftragt hat, nicht mehr der Wohnungssuchende allein. Der erste Schritt ist getan, der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett verabschiedet.
In Städten mit einer angespannten Wohnungsmarktlage (wie z.B. Hamburg, Berlin, Düsseldorf, München etc.) sind es derzeit überwiegend die Mieter, die dem Makler seine Vermittlungsprovision bezahlen müssen. Dies wird sich mit dem Bestellerprinzip komplett ändern. Die laut Wohnungsvermittlungsgesetz zulässige Maklerprovision beträgt derzeit maximal 2 Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Noch wurde das Gesetz jedoch nicht verabschiedet, inhaltliche Änderungen sind daher noch möglich. Von der gesetzlichen Änderung sind Mietinteressenten, Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen betroffen, wenn sie einen Makler mit der Suche oder der Vermietung einer Immobilie beauftragen.
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