Ab 1. April 2012 bessere Förderung energetischer Sanierungen von Gebäuden
Baudenkmäler und Heizungsoptimierung stehen heute wieder im Fokus. Ab dem 1. April 2012 baut die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderung energetischer Sanierungen von Baudenkmälern aus.
Zudem können Hauseigentümer ab Anfang April auch Zuschüsse erhalten, wenn in Ergänzung zu weiteren Maßnahmen die Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungen optimiert wird. Das ist Thema energetischer Sanierungen. Auf diese Änderungen weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Wenn Eigentümer von Baudenkmälern ihre Gebäude so sanieren, dass diese nachher maximal 60 Prozent mehr Energie als ein vergleichbarer Neubau benötigen, gewährt die KfW künftig einen Investitionszuschuss von 10 Prozent. Dies entspricht den Förderkonditionen für eine wesentlich weitergehende Sanierung von Wohngebäuden. Damit reagiert die KfW auf die Besonderheiten von Baudenkmälern und von Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz, die häufig nicht in dem Umfang wie andere Wohngebäude energetisch ertüchtigt werden können.
Im Rahmen von Einzelmaßnahmen wird künftig zudem die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen gefördert. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise der hydraulische Abgleich sowie der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Voraussetzung für die Zuschussförderung ist, dass der Gesamtbetrag förderfähiger Investitionen mindestens 4.000 Euro beträgt.
Weitere Informationen zum Thema:
Energetischer Sanierungen erhalten Sie unter www.kfw.de
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Quelle: Haus & Grund – Foto: ©Hewac