Eine fundierte Immobilienbewertung in Marl-Polsum
Egal, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Marl-Polsum verkaufen möchten, verlassen Sie sich hier bei der Preisfindung nicht einfach auf Ihr Gefühl. Eine solide Immobilienbewertung ist die Basis, um bei der Vermarktung schnell und mit bestem Ergebnis zum Erfolg zu kommen.
Immobilien-Management Hundt ist Experte hinsichtlich der Immobilienbewertung in Marl-Polsum. Unternehmensgründer Ralf Robert Hundt ist geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Im Internet finden Sie eine Reihe von Online-Wertermittlungen, die automatisiert eine Immobilienbewertung vornehmen. So erhalten Sie zwar zügig ein Ergebnis, dieses ist jedoch sehr ungenau und kann im weiteren Verlauf der Vermarktung dazu führen, dass Sie Ihre Immobilie nicht optimal verkaufen.
Unsere Sachverständige ermitteln den Wert Ihres Hauses, Ihrer Eigentumswohnung oder des Grundstücks immer individuell und persönlich. Hierfür können Sie unser Online-Formular nutzen, um Ihre Angaben und Informationen schnell und bequem mit ein paar Klicks an uns zu übermitteln.
Folgende Daten werden hierbei abgefragt:
- Art der Immobilie
- Haus-, Grundstücks- oder Wohnungsgröße
- Baujahr
- Lage
Lernen Sie uns doch persönlich kennen.
Gerne bieten wir Ihnen auch an, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu besichtigen und nehmen uns Zeit für eine objektive und ausführliche Begutachtung. Als Sachverständige wissen wir, worauf wir achten müssen und können Ihnen gleich vor Ort Fragen beantworten. Unterschätzen Sie nicht die Relevanz einer professionellen Begehung für die Immobilienbewertung in Marl-Polsum.
Im Anschluss erhalten Sie eine aussagekräftige Beurteilung, die nach den gängigen Wertermittlungsverfahren durchgeführt wird:
Das Vergleichswertverfahren nutzt Kennzahlen von vergleichbaren Objekten in der Umgebung. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Immobilienbewertung in Gelsenkirchen können wir hier auf einen umfangreichen Datensatz zurückgreifen. Zusätzlich beziehen wir Marktwerte vom Gutachterausschuss in Marl-Polsum.
Das Ertragswertverfahren wird bei Mietobjekten genutzt, da es die Einnahmen aus der Miete den Belastungen und Kosten gegenüberstellt.
Das Sachwertverfahren wird bei Grundstücken verwendet sowie für Immobilien, die durch Alleinstellungsmerkmale – wie Denkmalschutz – nicht mit anderen verglichen werden können.